Rheinbrückenbau: Einschränkungen für Fußgänger und Radfahrer sowie Parkplatzsperrung


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 20.12.2017 // Quelle: Straßen.NRW

Mit Beginn der Bauarbeiten für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke kommt es ab Januar 2018 zu ersten Einschränkungen für Fußgänger und Radfahrer.

Ab Dienstag (2. Januar 2018) ist bis auf weiteres der Fußgänger-/Radweg auf der nördlichen Brückenseite gesperrt. Die beiden Rampen des Wegs auf der Kölner bzw. auf der Leverkusener Seite liegen unmittelbar im Baufeld der Widerlager der neuen Rheinbrücke. Bis zur Fertigstellung der ersten neuen Rheinbrücke (Ende 2020) kann dieser Weg nicht genutzt werden. Für Fußgänger und Radfahrer steht der Weg auf der südlichen Seite uneingeschränkt zur Verfügung. Dieser ist als Umleitung ausgeschildert.

Weiterhin wird ab dem 2. Januar 2018 der Pendlerparkplatz an der Rheinallee bis auf weiteres gesperrt. Die Fläche wird für eine Baustraße benötigt.

Im Lauf des ersten Quartals 2018 werden wir außerdem den Fußgänger-/Radweg am Rhein entlang unterhalb der Rheinbrücke auf Leverkusener Seite zur Baustelleneinrichtung und für die Errichtung der Fundamente der Rheinbrücke sperren. Die Verbindung zwischen Wiesdorf und der Schiffsbrücke in der Wuppermündung ist dann unterbrochen. Die Sperrung kann unter Umständen nach Fertigstellung der Fundamente wieder aufgehoben werden, wenn die Bauausführung das zulässt. Fußgänger und Radfahrer können die Schiffsbrücke bis dahin nur von Rheindorf aus erreichen. Über das genaue Datum für diese Sperrung wird Straßen.NRW im neuen Jahr informieren.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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