Die Schulden nehmen überhand – Und nun?


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 26.10.2017 // Quelle: Steffi Schmidt

Etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet und irgendwann kommt der Punkt, an dem guter Rat teuer wird und ein Ausweg aus der Schuldenfalle aussichtslos scheint. Kapitulation ist die schlechteste Lösung, denn auch bei Überschuldung kann man etwas tun!

Warten macht alles noch schlimmer!
Wer in die Schuldenfalle getappt ist, ist häufig irgendwann so überfordert, dass er die Vogel-Strauß-Politik wählt. Briefumschläge werden nicht mehr geöffnet, die sich verschärfende Situation wird ignoriert und man macht einfach weiter wie bisher. Dabei ist es oft leichter als gedacht, die ersten Schritte aus der Überschuldung zu gehen und wieder Fuß zu fassen. Eine Möglichkeit besteht darin, sich an eine Schuldnerberatung in Leverkusen zu wenden. Wer die Sache selbst in die Hand nehmen will, sollte im ersten Schritt alle Schulden gewissenhaft aufstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Erst dann kann auch eine Strategie zum Abbau der Schulden zu entwickeln. Die vorhandenen offenen Forderungen sollten gelistet und nach Alter, Art und Höhe der Forderung sortiert werden.

Umschuldung – eine erste Variante zur Entlastung
Um sich etwas Luft zu verschaffen, kann man laufende Kredite umschulden lassen. Dabei wird zwar nicht die Schuldenlast beseitigt, aber durch die Zusammenlegung von mehreren Krediten kann die Zinslast sinken, weiterhin verschafft sie dem Schuldner mehr Spielraum und Zeit zum Überlegen und Handeln.

Schulden tilgen Schritt für Schritt
Anhand des anfangs erstellten Schuldenübersichtsplans können nun die einzelnen Schritte zur Entschuldung eingeleitet werden. Empfehlenswert ist folgendes Vorgehen:

  • Nach §§195, 199 BGB verjähren Forderungen nach drei Jahren. Es lohnt sich also, die offenen Rechnungen daraufhin zu überprüfen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass gerichtliche Mahn- oder Vollstreckungsbescheide die Verjährung unterbrechen. Ist eine Forderung verjährt, muss der Schuldner eine sogenannte Verjährungseinrede machen, nur dann wird der Umstand berücksichtigt.
  • Die verbleibenden Schulden sollten nach der Dringlichkeit der Bezahlung sortiert werden. Forderungen von Finanzamt, Gericht oder Verwaltungsschulden gehen dabei immer vor, um Vollstreckungen oder gar eine Erzwingungshaft zu vermeiden.
  • Etwas finanzieller Spielraum ist meist vorhanden und den sollten Schuldner nutzen, um mit Gläubigern über Vergleiche und Ratenzahlungen zu sprechen. Die Chancen stehen häufig gut, wenn sonst ein totaler Zahlungsausfall droht.

Soll eine Entschuldung gelingen, heißt es dranbleiben. Vereinbarungen, zum Beispiel über Vergleiche oder Ratenzahlungen sollten schriftlich vereinbart und unbedingt eingehalten werden!
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Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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