Monheim bekommt Geld vom Land für Übernahme der Landstraßen - Leverkusen dagegen nicht

Umstufungen von Landesstraßen in Hitdorf (Teilabschnitte der L 43 und L 293) und Bürrig (Teilabschnitt der L 293)

Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 26.12.2016 // Quelle: Internet Initiative

Nachdem in der Stadtratssitzung vom 03. Mai die Baudezernentin keine Auskunft darüber geben konnte, welchen Betrag die Stadt Leverkusen für die Übernahme der Landstraßen L 43 und L 293 in Hitdorf und Bürrig erhält hat das Tiefbau-Amt am 22. Dezember in einem Schreiben an die Politik verkündet, daß Leverkusen im Gegensatz zu Monheim kein Geld erhält. Die Situation sei nicht vergleichbar.

Anfrage der Bürgerliste vom 14.11.2016:
"In den Beratungen zur Übernahme der Hitdorfer Landesstraßenteile in kommunalen Besitz wurden auch die parallelen Verhandlungen von Monheim zu diesem Punkt erwähnt.
Die Stadt Monheim handelte für diese Übernahme in kommunales Eigentum einen respektablen Millionenbetrag als Gegenleistung aus.
Im Rat unserer Stadt wurde bei der Beratung dieser Übernahmen durch Leverkusen angeregt, ebenso zu verfahren.
Es wird um Information gebeten, ob die Bemühungen - und in welcher Höhe - hier erfolgreich waren!"

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2016:
"Generell erfolgt ein Baulastwechsel nach § 10 Straßen- und Wegegesetz entschädigungslos. Der bisherige Baulastträger hat nur dafür einzustehen, dass sich die Straße in einem der Verkehrssicherheit und Unterhaltung gebotenen Zustand befindet. Der bisherige Baulastträger hat nur dann für einen ordnungsgemäßen Ausbau zu sorgen, falls der Ausbauzustand hinter den Anforderungen der zukünftigen Verkehrsbedeutung zurückbleibt.

1. Umstufung der Landesstraßen in Hitdorf (Teilabschnitte der L 43 und L 293)
Nach Ortstermin und entsprechenden Gesprächen zwischen der Stadt Leverkusen und Straßen.NRW standen folgende Ablösezahlungen aus:
- Für die Herstellung der Teilabschnitte der L 43 und der L 293 in einen verkehrssicheren Zustand war eine einmalige Zahlung von 12.700 € von Straßen.NRW an die Stadt zu entrichten.
- Für die zukünftige Aufnahme des Oberflächenwassers des Teilabschnittes der L 293 an der sich im Eigentum von Straßen.NRW befindlichen Pumpstation Hitdorfer Straße/A59 war eine einmalige Zahlung von 131.000 € von der Stadt an Straßen.NRW zu entrichten.

Von Seiten der Stadt wurde in den Gesprächen erreicht, dass oben genannte Zahlungen gegenseitig zu einer "Nulllösung" verrechnet wurden; das heißt, dass die Umstufung kostenneutral für beide Vertragsparteien erfolgt und die Stadt zudem unentgeltlich das Oberflächenwasser ableiten kann.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hitdorfer Straße mit hohen Zuschüssen neu gebaut und damit vor allem durch Landesmittel in einen neuen Zustand versetzt wird. Insofern konnte es hier keine Doppelfinanzierung durch das Land, Straßen.NRW, geben.
Daher ist die Situation von Leverkusen mit der von Monheim nicht vergleichbar.

2. Umstufung der Landesstraße in Bürrig (Teilabschnitt der L 293)
Der Teilabschnitt der L 293 befindet sich als sogenannte Ortsdurchfahrt bereits vor der Umstufung in der Baulast der Stadt Leverkusen. Durch die Umstufung findet in diesem Fall kein Wechsel der Zuständigkeit statt, so dass auch keine gegenseitigen Ablösevereinbarungen erforderlich sind."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 3.111

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Internet Initiative"

Weitere Meldungen