Karl Lauterbach fordert erneut: Tunnel statt Stelze!


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 18.03.2016 // Quelle: Lauterbach

Der Leverkusener Bundestagsabgeordnete Prof. Karl Lauterbach begrüßt die Projekte (Ausbau A1, A3 und RRX) des diese Woche erschienenen Bundesverkehrswegeplans 2030, die seinen Wahlkreis betreffen. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 berücksichtigt jedoch bislang nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Realisierung des Projekts „Tunnel statt Stelze“. Von Anfang an hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion dieses Vorhaben unterstützt. Mit der vorgelegten finanziellen Konzeption stellt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Weichen in eine falsche Richtung. Allein die von Straßen.NRW prognostizierten Kosten für eine Tunnellösung betragen mindestens 560 Millionen Euro. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Ersatz-Neubau der Rheinbrücke in Leverkusen mit Kosten von schätzungsweise rund 500 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Demgegenüber stehen jedoch nur Gesamtinvestitionsmittel in Höhe von 860 Millionen Euro für den Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und des Autobahnkreuzes Leverkusen. Die Gleichung wird sogar schwieriger, wenn berücksichtigt wird, dass von den finanziellen Gesamtmitteln nur 370 Millionen für Neubauten in Frage kommen. „Daher unterstütze ich die SPD-Fraktion darin, in der heutigen Sondersitzung des Rates der Stadt Leverkusen Verkehrsminister Dobrindt aufzufordern, die Mittel soweit aufzustocken, dass der Bau eines Tunnels grundsätzlich als Alternative zur Megastelze möglich bleibt“, so Karl Lauterbach.

Hintergrund
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt. Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf/vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Planungsrecht/weiterer Bedarf) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).
Der erste Arbeitsentwurf des neuen BVWP 2030 hat ein Gesamtvolumen von 264,5 Mrd. Euro. Darin sind 226,7 Mrd. Euro für Investitionen in den Erhalt sowie Aus- und Neubau von prioritären Verkehrsprojekten bis zum Jahr 2030 enthalten. Darüber hinaus sind 37,8 Mrd. Euro für die spätere Abfinanzierung ab 2030 von bereits begonnenen Projekten, die im Geltungszeitraum jedoch nicht vollendet werden, vorgesehen. Vom Gesamtvolumen des neuen BVWP 2030 sollen 49,5% in die Straße, 41,4% in die Schiene und 9,2% in die Wasserstraße investiert werden.


Der SPD-Antrag wurde mit der Ergänzung angenommen, daß die Verwaltung in Erfahrung bringen soll, ob Landesminister Groschek auch den Tunnel oder nur die Stelze nach Berlin gemeldet hat.
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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