Auftrag Straßenbeleuchtung: Stadt muss erneut ausschreiben


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 21.12.2015 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Vergabekammer Rheinland hat am 17. Dezember entschieden, dass die Stadt Leverkusen den Auftrag „Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung“ neu ausschreiben muss. Wörtlich heißt es: „Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zu versetzen und bei fortbestehender Beschaffungsabsicht unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer fortzuführen.“

Der Nachprüfungsantrag ist nach Auffassung der Vergabekammer im Wesentlichen mit einem Verstoß gegen das Gebot des transparenten Vergabeverfahrens (§ 97, Abs. 1 GWB) und das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet (§ 97, Abs. 5 GWB), „…weil unter der Ziffer II.2.1 der Bekanntmachung hinsichtlich der Position 4 ‚Erneuerungsleistungen‘ Mengenangaben fehlen und die in den Angebotsunterlagen befindlichen Tabellen für die Eintragung der Preise bei Position 4 als Mengeneinheit die Angabe ‚1 Stück‘ enthalten.“

Genauso verstoße die Formulierung unter Ziffer II.1.5 „sowie vereinzelte Erneuerungsleistungen“ gegen das Gebot der Transparenz und genüge nicht dem Gebot der Bestimmtheit, heißt es in der Begründung.

Für die Stadt Leverkusen bedeutet das, dass sie diese Leistung mit überarbeiteten Vergabebedingungen europaweit neu ausschreiben muss. Das erneute Ausschreibungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2016 durchgeführt werden, damit der Rat dann noch vor der Sommerpause über die Vergabe entscheiden kann. Bis dahin arbeiten die angestammten Vertragspartner weiter zusammen.


Die EVL hatte das Verfahren angestrengt
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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