Bei den vom Fachbereich Recht und Ordnung in den vergangenen Wochen veranlassten Untersuchungen bezüglich einer ordnungsgemäßen Deklaration von Wurstwaren liegen nunmehr die ersten Ergebnisse vor. Danach waren in 10 von bislang 11 untersuchten Erzeugnissen die Aussagen auf dem Etikett einwandfrei, dass heißt unter anderem dass in diesen Produkten tatsächlich kein Rindfleisch vorhanden war. Lediglich in einem Fall war diese eindeutige Aussage nach der ersten Untersuchung, die wie alle anderen vom Chemischen Untersuchungsinstitut Köln vorgenommen wurde, nicht möglich. Hier wurde eine Nachuntersuchung angeordnet, da nach den ersten Werten nicht zweifelsfrei von einer ordnungsgemäßen Deklarierung gesprochen werden kann.