Vorbeugender Gewässerschutz

Betriebe haben Eigenverantwortung bei eventuellen Störungen durch die Umstellungen zum Jahrtausendwechsel

Archivmeldung aus dem Jahr 1999
Veröffentlicht: 11.06.1999 // Quelle: Stadtverwaltung

Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind im Rahmen ihrer gesetzlich festgeschriebenen Eigenverantwortung verpflichtet, eine ordnungsgemäße Anlagenunterhaltung zu gewährleisten.

Dies beinhaltet auch die Installation und Überwachung von Sicherheitseinrichtungen. Es gilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Betriebsstörungen zu vermeiden sowie deren negative Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten.

Die Untere Wasserbehörde Leverkusen weist im Rahmen des Gewässerschutzes nochmals darauf hin, daß diese Vorbeuge- und Sofortmaßnahmen unabhängig von der Ursache für eine Betriebsstörung wirksam sein müssen. In diesem Zusammenhang sollten auch die Probleme beachtet werden, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf das Jahr 2000 auftreten könnten.

Sofern Anlagenbetreiber diesbezüglich ihrer Eigenverantwortung noch nicht nachgekommen sein sollten, empfiehlt die Untere Wasserbehörde mit den Berufsverbänden und Fachorganisationen (zum Beispiel IHK, DIHT, Sachverständige) Kontakt aufzunehmen, da diese hierzu vielfach Informationsveranstaltungen und Merkblätter anbieten.

Häufig können auch die Anlagenhersteller die Betriebe unterstützen und Auskünfte geben, ob durch den Jahrtausendwechsel Probleme bei dem Betrieb der Anlagen zu erwarten sind (zum Beispiel Ausfall von Alarm- und Steuerungssystemen) oder wie man sich zum Jahresbeginn 2000 verhalten sollte.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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