FCKW-haltiges Kältemittel verboten


Archivmeldung aus dem Jahr 1999
Veröffentlicht: 21.09.1999 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Verwendung und das Inverkehrbringen des Kältemittels R 502 ist ab sofort verboten. Darauf hat das Landesumweltministerium jetzt in einem Runderlaß hingewiesen. Ein Nachfüllen von R 502 bei Reparatur- und Wartungsarbeiten von Kälte- und Klimaanlagen ist damit nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind nur kompakte, werksgefertigte Heizwärmepumpen mit einer Heizleistung unter 25 kW.

Das Verwenden und das Inverkehrbringen von R 502 zu Forschungs-, Entwicklungs- und Analysezwecken sind weiterhin erlaubt. Anstelle von R 502 sind die unten genannten Ersatzkältemittelgemische mit geringerem Ozonabbaupotential nach dem Stand der Technik einzusetzen: R 404 A (R 125 / R 134a / R 143a) R 407 A und B (R 32 / R 125 / R 134 a) R 507 (R 125 / R 143a) R 21 / R 125 / R 143a (Mischungsanteile 10 % / 45 % / 45 %).


Umwelt
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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