Der Rheindorfer CDU-Ratsherr Andreas Eckloff macht sich Sorgen um das Rheindorfer Jugendhaus und stellte daher folgende Anfrage an Oberbürgermeister Buchhorn:
"In einem mit „E.T.“ abgezeichneten Protokoll einer Rheindorfer „Delegiertenversammlung“ vom 09.06.2013 heißt es unter Punkt 2:
„Sachstand Jugendhaus
Der …verein (eig. Anm.: ein früherer Interessent) hat angeblich kein Interesse mehr, da zu teuer. Der … (eig. Anmerkung: der in der Vorlage als möglicher Mieter/Erbpächter genannte Verein) ist mit einem tollen Nutzungskonzept am Ball, aber Dr. Mülleneisen (eig. Anm.: Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde, Allergologie sowie Umweltmedizin) warnt vor starkem Schimmelpilzbefall. Besonders schlecht, weil Haus durch Kinder- und Jugendgruppen genutzt werden soll.“
Daher die folgenden Fragen:
- Ist das vorlagengegenständliche Rheindorfer Jugendhausgebäude aktuell stark von Schimmelpilz befallen, so wie es in dem vorgenannten Protokoll angesprochen ist?
- Wenn ja, ist dann bei Ausbleiben von Gegenmaßnahmen mit einer weiteren Zunahme dieses Befalls zu rechnen?
- Wenn ja, wie gesundheitsschädlich, bzw. sogar giftig ist dieser insbesondere auch für die 3-11jährigen Kinder, Jugendlichen und Schüler, die dieses Gebäude im Falle eines Vertragsabschlusses zukünftig regelmäßig nutzen sollen?
- Soweit Schimmelpilzbefall bzw. sogar Giftigkeit vorliegt, wie hoch ist überschlägig der Sanierungsaufwand; ist sichergestellt, dass der potentielle Mieter/Erbpächter die Mittel besitzt, die dann notwendigen Sanierungskosten zu tragen?
- Durch welche rechtsverbindlichen Vorkehrungen wird ausgeschlossen, dass mietrechtliche bzw. haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber der Stadt Leverkusen als Vermieterin entstehen können?"
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129