Kooperation bei Integrationshilfen vertraglich fixiert


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 28.01.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

Eine Optimierung des Personaleinsatzes von Integrationshelfern für Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zur Sicherung des Schulbesuchs, ist ein zentrales Ziel eines Kooperationsvertrages, den Vertreter des städtischen Fachbereichs Soziales, des Schulamtes der Stadt Leverkusen, der Lebenshilfe Leverkusen e.V. und des Diakonischen Werkes Leverkusen am Montag, 28. Januar , im Rahmen eines Pressetermin unterzeichnet haben.

Als einen wichtigen Schritt, Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen das Lernen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, bezeichnete Sozialdezernent Frank Stein, den mit diesem Vertrag geschaffenen Stellenpool für 25 Integrationsassistenten. Die Stadt bringt für diese Pflichtaufgabe insgesamt rund 1,1 Millionen € jährlich auf. Die nunmehr bei Lebenshilfe und Diakonischem Werk als örtlichen Personalträgern vorgehaltenen Stellen lösen etwa zur Hälfte die Einzelfallvereinbarungen zur Integrationsbegleitung der betroffenen Kinder und Jugendlichen ab. Für weitere bis zu 25 Kinder müssen diese aber nach wie vor zwischen Stadt und verschiedenen Trägern solcher Maßnahmen abgeschlossen werden. Sozialdezernent Frank Stein schloss nicht aus, dass nach einem ersten Erfahrungszeitraum der Stellenpool, der in keinem Fall den tatsächlichen Bedarf vor Ort überschreiten darf, noch einmal etwas erhöht werden kann.

Verbunden mit dem Vertrag zum „Stellenpool“ sind aber auch feste Vereinbarungen zu inhaltlichen und konzeptionellen Arbeitsweisen in diesem Feld der Behindertenarbeit. Ein größeres Stück Verlässlichkeit würde nun geschaffen, wie Eva Lux von der Lebenshilfe Leverkusen beim Pressetermin betonte. Sie sieht Leverkusen mit dieser vertraglich fixierten Kooperation durchaus an der Spitze in der Region.

Mindestens genauso wichtig sei es aber angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, dass es mit diesem verlässlich bereit stehenden Stellenkontingent besser möglich sei, qualifiziertes Personal auch längerfristig vor Ort zu binden, als dies bei den bisher üblichen Jahresverträgen möglich gewesen sei, unterstrich Hans Höroldt vom Diakonischen Werk Leverkusen. Auch Vertretungen bei Urlaub oder Krankheit seien nun besser gewährleistet und sichern damit auch ein Stück „gelebte“ Inklusion“ ab, wie Schulrätin Carolin Maus betonte.

Die Arbeiten der Integrationshelfer sind vielfältig und orientieren sich an der jeweiligen Behinderung der Schülerin oder des Schülers. Hierzu können die Unterstützung bei der Aneignung der Lerninhalte, die Mitarbeit bei der Strukturierung des Schulalltags, Hilfen bei der Sozialisation und der Kommunikation, Erweiterung der Sozialkompetenz, Durchführung von lebenspraktischen Verrichtungen, die Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten, Mitarbeit bei der Umsetzung von Förderplänen und vieles mehr gehören. Die Zuweisung der Integrationshelfer zu einem bestimmten Schüler erfolgt in individueller Regelung in einer jährlichen Fallkonferenz für jeweils ein Schuljahr.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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