ESM und Fiskalpakt sind verfassungsgemäß

Jetzt herrscht Rechtsklarheit, auch für die Märkte

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 12.09.2012 // Quelle: Axel Voss

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt gebilligt. Damit sind in Deutschland die Voraussetzungen geschaffen, die Staatsschuldenkrise in Europa wirkungsvoll zu bekämpfen“, begrüßt der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss das Urteil der Karlsruher Richter.

„Die vom Gericht erteilten Auflagen, bei der Ratifizierung sicherzustellen, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt, und darüber hinausgehende Zahlungen an den ESM nur mit Zustimmung des Bundestages möglich sind, sind selbstverständlich. Das Urteil bestätigt nachdrücklich die Strategie der Bundesregierung zur Überwindung der Staatsschuldenkrise in Europa“, so der Bonner Abgeordnete.

„Mit dieser Entscheidung ist auch noch einmal unterstrichen: Solidarität und Solidität, Leistung und Gegenleistung gehören untrennbar zusammen. Nur wenn in Not geratene Euro-Staaten erhebliche Eigenanstrengungen unternehmen, ihre Haushalte in Ordnung bringen und Strukturreformen durchführen, kann es Hilfe geben. Zugleich verpflichten sich die meisten europäischen Länder im Fiskalpakt dazu, eine nationale Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einzuführen. Mit ESM und Fiskalpakt gemeinsam können wir Vertrauen in unsere Gemeinschaftswährung zurückgewinnen“, führt Voss, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt, weiter aus.

Abschließend unterstrich Voss: „Heute ist ein guter Tag für mehr Stabilität in der Europäischen Union!“


Bei der Einführung des Euro hieß es, daß kein Staat für die Schulden des anderen haftet. Nun soll eine zusätzliche Haftung von 190 Mrd € = 2300€/Bundesbürger zu Vertrauen führen"
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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