Verfassungsgerichtshof NRW kippt Einheitslastenabrechnungsgesetz

Wieder mal ein Erfolg für die Kommunale Familie

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 08.05.2012 // Quelle: Rainer Häusler

Gemeinsam mit Leverkusen haben 91 Städte und Gemeinden NRW’s erfolgreich gegen die Höhe ihrer Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit geklagt. Nach ihren Berechnungen sollten sie bis 2019 insgesamt 2 Mrd. Euro zu viel bezahlen.

Dabei zielte das Vorgehen dieser Kommunen gegen das sog. Einheitslastenabrechnungsgesetz, das der Landtag Anfang 2010 zur Zeit der Schwarz-Gelben Regierung verabschiedet hatte.

Mit der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dieses Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, wird der kommunalen Familie wieder einmal Recht gegeben, sich gegen Entscheidungen des Gesetzgebers zu wehren, die die kommunale Selbstverwaltung und schließlich die kommunale Finanzausstattung weiter aushöhlen.

Für die Kommunen war die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehbar und erst recht nicht richtig gewesen, zumal erhöhte Einnahmen des Landes im Bereich der Umsatzsteuer zu Entlastungen des Landeshaushaltes geführt haben, die an die Kommunen im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes hätten weitergegeben werden müssen.

Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr das Land aufgefordert, die Berechnungsgrundlagen für die Verteilung der Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen im Sinne des Urteilsspruchs zu verändern.

Eine grobe „Daumenrechnung“ – ausschließlich in Abhängigkeit von der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommunen - würde für Leverkusen eine jährliche Entlastung von 1,2 Mio. Euro bedeuten.

„Aber was ist das für ein System, bei dem erst der Verfassungsrichter ein Machtwort sprechen muss, um den Kommunen zu ihrem Recht zu verhelfen“ erklärt Stadtkämmerer Rainer Häusler. Weiter sagt er: „Bei etwas mehr Miteinander und Abstimmung mit den Kommunen, die ja Bestandteil des Landes sind, und bei entsprechender Berücksichtigung der Einwände der kommunalen Spitzenverbände, ließe sich das Alles vermeiden“.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.740

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Rainer Häusler"

Weitere Meldungen