Keine Lohnsteuerkarte auf Papier mehr


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 18.10.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Normalweise werden in der zweiten Oktoberhälfte die neuen Lohnsteuerkarten von der Gemeinde zugestellt. In diesem Jahr bleibt der Briefkasten leer. Grund: Die Finanzämter stellen auf ein elektronisches Verfahren um. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

Bis dahin behalten für das Jahr 2011 die auf der bisherigen Karte eingetragenen Daten ihre Gültigkeit. Das heißt, die bisherige Lohnsteuerklasse und die eingetragenen Freibeträge werden auch für das Jahr 2011 zugrunde gelegt. Änderungen allerdings sollten dem Finanzamt gemeldet werden, anderenfalls riskiert der Steuerzahler eine verspätete Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern oder eine Nachforderung des Finanzamtes. Änderung der Meldedaten (Heirat, Geburt, Kirchenein- und Austritte) nimmt weiterhin die Gemeinde entgegen.

Für die Arbeitnehmer bedeutet das:

• Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Denn der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
• Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.
• Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.
• Während des Jahres 2010 wird eine neue Lohnsteuerkarte noch von der Gemeinde ausgestellt.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen den Bürgern unter www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ zur Verfügung. Einzelfragen sind mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte werden außerdem ab sofort über eine Hotline beantwortet, die von der Finanzverwaltung angeboten wird.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr, zudem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 01805/23 50 99 (0,14 EUR/min bzw. maximal 0,42 EUR/min) erreichbar.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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