Verfassungsklage der Stadt erfolgreich

- ein guter Tag für die kommunale Familie -

Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 12.10.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

"Mein Eindruck aus der mündlichen Verhandlung im letzten Monat beim Verfassungsgerichtshof hat mich nicht getäuscht", erklärt Stadtkämmerer Rainer Häusler erleichtert unmittelbar nach der Urteilsverkündung und Rückkehr aus Münster. Denn der Gerichtshof hat den von mehr als 20 Städten und Kreisen eingereichten Kommunalverfassungsbeschwerden gegen das Kinderförderungsgesetz am Dienstag, 12. Oktober, stattgegeben. Die Beschwerdeführer - u. a. auch Leverkusen - hatten darauf geklagt, dass die alte Landesregierung entgegen der Landesverfassung und entgegen dem Konnexitätsausführungsgesetz (Prinzip: Wer bestellt, bezahlt!) den Kommunen nicht die notwendigen finanziellen Mittel bei der Errichtung von Kindergartenplätzen für die unter 3Jährigen zur Verfügung gestellt hat Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs - Dr. Bertrams - wörtlich: Die Regelung über die Zuständigkeit für die Förderung von Kindern unter 3 Jahren ist mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Sie verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Nach dem gestrigen Urteil, dessen Begründung im Detail schriftlich nachgereicht wird, rechnet Stadtkämmerer Häusler mit verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen bei der Erfüllung des ab August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf Bereitstellung eines Kindergartenplatzes für die unter 3Jährigen. Bisher musste er davon ausgehen, dass die Stadt zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs 10 neue Kindergärten und 4 Erweiterungsbauten mit einem Investitionsvolumen von ca. 30 Mio. € zu errichten hat, wovon der Löwenanteil mit ca. 20 Mio. € den städtischen Haushalt belasten würde. Eine ähnliche unzureichende Finanzierung wird bei den laufenden Betriebskosten gesehen, da hier mit der stufenweisen Einrichtung von ca. 160 Arbeitsplätzen von Erzieherinnen und Erziehern zu rechnen ist. Von den ca. 6,5 Mio. € jährlichen Personalausgaben werden lediglich 50 % durch das Land und Kindergartenbeiträge gedeckt. "Angesichts dieses wegweisenden Urteils bin ich zuversichtlich, dass die "rot-grüne Koalition" in Düsseldorf ihre angekündigte kommunalfreundliche Politik hier auch am Beispiel der Kinderförderung tatsächlich in bare Münze umsetzt. Es muss endlich Schluss sein mit der dauernden staatlichen Fremdbestimmung und den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung", erklärt Stadtkämmerer Häusler abschließend.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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