Bewohnerparken in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 22.04.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat vor wenigen Tagen die neuen Parkausweise für den Bezirk D versandt, da die alten Ausweise zum 30. April ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:

Adolf-Baeyer-Straße
Am Büchelter Hof
August-W.-V.-Hofmann-Straße
Clemens-Winkler-Straße
Dhünnstraße 2 bis 54 und 1 bis 63
Friedrich-Ebert-Platz (Fußgängerzone)
Johannes-Wislicenus-Straße
Kaiserplatz
Liebigstraße
Van´t-Hoff-Straße
Viktor-Meyer-Straße
Wiesdorfer Platz (Fußgängerzone)

Alle Bewohner, die in diesem Bezirk wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.

Die Bewohner des Bezirkes D müssen ab 01. Mai mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter ( 0214/406 – 36 47, -36 48 oder -36 49.


Bewohnerparken
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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