Letzte "Abgabe-Chance" für Waffenbesitzer - Amnestieregelung noch bis zum 31. Dezember 2009


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 18.12.2009 // Quelle: Polizei

Alle Waffenbesitzer, die ab dem 1. Januar 2010 keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen können, machen sich strafbar.
"Bis Silvester (31. Dezember) haben alle Waffenbesitzer in Köln und Leverkusen noch die Chance, ihre Waffen straffrei und kostenneutral bei der Polizei abzugeben", appelliert Polizeipräsident Klaus Steffenhagen erneut eindringlich. Eine Straffreiheit komme allerdings nicht in Betracht, wenn bereits vor der Abgabe der Waffen ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.

Seit der Amnestieregelung im Juli 2009 sind bisher bei der Polizei Köln rund 1.800 Waffen sowie Munition abgegeben worden. Bereits im April 2003 gab es einen Strafnachlass. In dieser Zeit wurden etwa 400 Waffen und Munition abgegeben. "Die Zahlen zeigen, dass die Amnestieregelung wirkt", stellt Steffenhagen fest.

Bei den zurückgegebenen Waffen handelt es sich um Schusswaffen und auch verbotene Gegenstände, wie Butterflymesser, Springmesser oder getarnte Waffen, wie zum Beispiel Stockdegen.

Bisher machten im Jahr 2009 nicht nur Besitzer von illegale Waffen, sondern auch Inhaber von legalen Waffen von der Amnestiereglung Gebrauch. Meist geben die Personen keine Gründe bei der Abgabe an. Bei einigen legalen Waffenbesitzern dürften aber die Kosten der ordnungsgemäßen Verwahrung ein Grund sein. Im Jahr 2003 hat sich das Waffengesetz hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen geändert. So müssen Waffenbesitzer neuere und damit auch kostenintensivere Waffenschränke beschaffen.

Bei Abgaben bis Ende des Jahres differenzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Köln nicht weiter zwischen Besitzern legaler und illegaler Waffen. Die Vorgänge werden allesamt bis zum 31. Dezember 2009 kostenneutral bearbeitet.
"Nur so lässt sich die Zahl der Waffen in Privathaushalten verringern", betonte der Polizeipräsident.

Das neue Waffengesetz ermöglicht es den zuständigen Behörden auch, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition zu überprüfen.

Die Waffen können bei jeder Polizeidienststelle und beim Sachgebiet für Waffenrecht "ZA 312" im Polizeipräsidium Köln, Walter Pauli-Ring 2-4, 51103 Köln von 8.30 bis 14.30 Uhr auch zwischen den Feiertagen abgegeben werden. Am 24. Dezember und 31. Dezember ist die Abgabe nur bei den Polizeidienststellen möglich.

Bei weiteren Fragen zu der Waffenabgabe lassen Sie sich mit dem Sachgebiet für Waffenrecht "ZA 312" der Polizei Köln unter der Rufnummer 0221-229-0 verbinden oder schreiben Sie eine Email an ZA312.koeln@polizei.nrw.de


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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