Nach dem Ausscheiden eines Landschaftswächters sucht die Untere Landschaftsbehörde (ULB) einen Nachfolger, resp. eine Nachfolgerin, der oder die bereit ist, diese Aufgabe in Küppersteg/Bürrig zu erfüllen. Landschaftswächterinnen oder –wächter sollen (§ 13 Landschaftsgesetz NRW) die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass diese abgewendet werden. Dazu gehört auch die Information von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die – oft unwissentlich – durch ihr Verhalten nachteilige Folgen für Natur und Landschaft auslösen. Interessenten können sich bei Frau Lützenkirchen melden (Tel. 02 14/4 06-32 51, vormittags oder 32@stadt.leverkusen.de).