Preisauszeichnung in Leverkusen: Fachbereich Recht und Ordnung überwacht Einhaltung


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 06.03.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

Für eine bessere Orientierung beim Einkauf und bei der Bewertung von Dienstleistungen, regelt die Preisangabenverordnung die Ge- und Verbote der Preisauszeichnung. Dort ist gesetzlich festgelegt, dass all die zur Preisangabe verpflichtet sind, die eine Tätigkeit gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise ausüben und dabei Waren oder Dienstleistungen anbieten bzw. hierfür unter Angabe von Preisen werden. Private Anbieter sind nicht preisangabepflichtig.
In Supermärkten, Kaufhäusern und sonstigen Einzelhandelsgeschäften muss grundsätzlich jedes Produkt mit einem Endpreis inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Außerdem müssen alle abgepackten Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden. Zudem müssen die Preise in unmittelbarer Nähe zum Produkt angebracht werden und gut lesbar sein.
Jeder Verbraucher hat das Recht sich über alle unzureichenden Preisauszeichnungen, die ihm bei seinem Einkauf auffallen, zu beschweren. Zuerst einmal sollte der zur Preisangabe Verpflichtete aufgefordert werden, den Fehler zu beheben. Findet daraufhin jedoch keine Verbesserung statt, dann kann jeder Verbraucher sich entweder an den Fachbereich Recht und Ordnung, Telefon 0214 4063030, oder die Verbraucherberatungsstelle, Telefon 0214 4047510, wenden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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