Geflügelpest in Niedersachsen - Vorsichtsmaßnahmen in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 18.12.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Weil in Niedersachsen mehrere Fälle von H5N3, einem gering pathogenen Influenzavirus, bei Puten aufgetreten sind, müssen auch hier in Leverkusen erste Vorsichtsmassnahmen ergriffen werden. Weil nicht bekannt ist, wie das Virus in die Putenbestände gelangen und sich weiter ausbreiten konnte, besteht auch für Geflügel in der Stadt Leverkusen eine Gefährdungssituation.
Die Geflügelhalter sind deshalb aufgerufen, ihr Geflügel besonders aufmerksam zu beobachten. Das gering pathogene Influenzavirus verursacht nach bisherigen Erkenntnissen nur leichte klinische Erscheinungen. Anzeichen für eine Erkrankung mir dem Influenza-Virus sind Müdigkeit, Fressunlust, Nasenausfluss und verringerte Bewegungsneigung, also die typischen Grippesymptome, wie sie auch vom Menschen bekannt sind.
Bisher ist das Virus im Kreis Cloppenburg und in Oldenburg aufgetreten. Dort wurden bereits 270.000 Tiere getötet. Um einer möglichen Ausbreitung Rechnung zu tragen, bittet der Amtstierarzt alle Geflügelhalter, die Ihre Hühner, Gänse, Enten oder sonstiges Geflügel in Freiland halten, bereits jetzt Aufstallungsmöglichkeiten für Ihr Geflügel zu schaffen, damit eine eventuell erforderliche kurzfristige Aufstallung des Geflügels erfolgen kann. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in Ställen mit einem geschlossenen Dach und vogeldichten Seitenwänden tierschutzkonform, also mit genügend Platz und Futter und Wasser unterzubringen sind.
Zurzeit dürfen Geflügelhalter ihre Hühner, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel noch im Freien laufen lassen, da in Leverkusen noch eine Ausnahme zur Aufstallungspflicht gilt.
Allerdings gibt es räumlich auch jetzt schon eine Ausnahme. In einem so genannten „Risikogebiet" (wegen der Nähe zum Rhein und entsprechenden Wildvögeln) müssen diese Tiere im Stall bleiben. Diese Zone umfasst das Areal rheinwärts der Hitdorfer Straße und der Autobahn A 59, das Gelände des Neuland-Parks und des Bayer-Chemieparks. [Wie viele Vögel werden wohl im Neulandpark und im Chempark gehalten?]
Grundlage für diese Regelungen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.
Alle Geflügelhalter sind ohnehin schon seit Jahren verpflichtet, die Tierhaltung beim Veterinäramt zu melden und ein aktuelles Bestandsregister ihrer Tiere zu führen, die Hühner regelmäßig (alle 4 Monate) gegen die Newcastle Krankheit impfen zu lassen, nur unter Dach zu füttern und zu tränken, das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern und Erkrankungen und Todesfälle von mehr als zwei Prozent dem Haustierarzt oder dem Veterinäramt mitzuteilen.
Als zusätzliche Maßnahmen sollten keine fremden Geflügelhaltungen aufgesucht werden und der Zutritt zur eigenen Haltung für fremde Personen unterbunden werden. Bei der Versorgung der Tiere sollte eine gesonderte Kleidung getragen werden, wobei besonderes Augenmerk auf gereinigtes Schuhwerk zu legen ist. Für Hände und Schuhe sind Desinfektionsmöglichkeiten zu schaffen und nutzen. Eine Schadnagerbekämpfung sollte, sofern erforderlich, umgehend durchgeführt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Veterinäramt unter der Rufnummer: 0214-406-3901 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de zur Verfügung. In dringenden Fällen können Sie den Amtstierarzt über die Leitstelle der Feuerwehr: 02 14/7 50 50 erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Laga
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