Bewohnerparken in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 18.12.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Die neuen Parkausweise für die Bezirke E und F wurden versandt, da die alten Ausweise zum 01. Januar ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Zum Bezirk E und F zählen:
Ehrlichstraße 2 – 40 und 1 - 39
F.-F.-Runge-Straße 2 – 112 und 1 - 85
Havensteinstraße
Hermann-von-Helmholtz-Straße 226 und 1 - 37
Rathenaustraße 74 - 112
Speestraße
Weddigenstraße
Carl-Duisberg-Straße
Carl-Rumpff-Straße
Christian-Hess-Straße
Friedrich-Bayer-Straße
Friedrich-Weskott-Straße
Henry-T.-V.-Böttinger-Straße
Ludwig-Girtler-Straße
Philipp-Ott-Straße
Aufgrund einer kassentechnischen Systemumstellung ist dem Fachbereich Straßenverkehr seit dem 14. Dezember bis voraussichtlich Mitte Januar 2008 keine Prüfung über das EDV-System möglich, ob der Betrag in Höhe von 30,70 € eingezahlt wurde. Daher werden alle Bewohner, die den o. g. Betrag überwiesen und bislang noch keinen Ausweis erhalten haben, gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.
Leider benötigt der Fachbereich Straßenverkehr während dieses Zeitraumes entweder einen Einzahlungsbeleg mit Bestätigung des jeweiligen Bankinstitutes oder aber den Nachweis in Form des Kontoauszuges.
Die Bewohner der Bezirke E und F müssen ab 01.01.08 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter ( 02 14/4 06-36 47, -36 48 oder -36 49.


Bewohnerparken
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.305

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen