Pflanzen vor Verkehrszeichen müssen zurückgeschnitten werden


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 27.06.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Wenn Bäume oder Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hereinragen und Verkehrszeichen verdecken, sind die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, für den Rückschnitt zu sorgen. Seitens der Stadtverwaltung werden in den kommenden Wochen vermehrt Kontrollen durchgeführt. Sollten hierbei Mängel festgestellt werden, kann dies dazu führen, dass Haus- und Grundstückseigentümer zu entsprechenden Rückschnitten aufgefordert werden.

Im Stadtgebiet Leverkusen sind an vielen Stellen Verkehrszeichen und –einrichtungen (z. B. Verkehrsschilder, Straßennamenschilder, Ampeln, Laternen etc.) durch Grünbewuchs zugewachsen bzw. für die Verkehrsteilnehmer nicht mehr eindeutig erkennbar. Hieraus können vielfältige Gefahren oder Unfallsituationen erwachsen. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Haus- und Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass derart störender Grünbewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und Verkehrszeichen bzw. –einrichtungen verdeckt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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