Neues Layout der KFZ Zulassungdokumente ab 1. Oktober 2005


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 29.09.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 1.0ktober 2005 werden europaweit neue Fahrzeugdokumente eingeführt. Der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief werden dann nicht mehr in der bisherigen Form ausgestellt, sondern durch die Zulassungsbescheinigung ersetzt. Sie besteht aus zwei Teilen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein).
Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief).

Für Erstzulassungen werden generell die neuen Dokumente ausgestellt. Bei einem Halterwechsel, der Ummeldung oder bei technischen Änderungen am Fahrzeug ist der Austausch von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorgesehen. Ansonsten bleiben die bisher ausgestellten Kraftfahrzeugdokumente weiterhin gültig.

Neu ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein), dass EU-einheitliche Codes (Zahlen) verwendet werden. Optisch entspricht das Format der Zulassungsbescheinigung Teil I dem bisherigen Fahrzeugschein. Die wesentlichen für die Kontrolle eines Fahrzeugs notwendigen Daten sind in Teil I der Zulassungsbescheinigung enthalten (bisher enthielt auch der Fahrzeugbrief verschiedene zulässige Bereifungen, dies entfällt künftig). In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nur noch eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis oder durch Einzelgutachten genehmigte Bereifung einzutragen. Es empfiehlt sich daher, zum Nachweis der ursprünglichen und umfassenden Eintragungen im „alten Brief“ eine Kopie hiervon zu fertigen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) hat ein DIN A 4 Format. Neben fälschungssicheren Merkmalen wie Wasserzeichen, Mikroschriften wird auch durch die Nummerierung und Registrierung beider Teile der Zulassungsbescheinigungen die Fälschungssicherheit der Dokumente erhöht. In der Zulassungsbescheinigung Teil II werden nur noch die Daten von zwei Haltern eingetragen. Zuvor waren Halterdaten von fünf Vorbesitzern eingetragen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das nicht mehr vorgesehen. Jedoch wird die Anzahl der vorherigen Halter vermerkt, sodass erkennbar bleibt, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte.

Am 4. Oktober 2005 und den Wochen danach kann es zu längeren Wartezeiten in der Zulassungsstelle des Fachbereichs Straßenverkehr kommen, da bei jedem Zulassungsvorgang beide Teile der Zulassungsdokumente neu ausgestellt werden müssen. Dazu ist eine zeitintensive Prüfung der registrierten Daten durch die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle erforderlich. Um Verständnis für etwaige Verzögerungen wird gebeten.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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