Eil - Verordnung über Untersuchungen auf die Geflügelpest


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 07.09.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Das als klassischer Erreger der Geflügelpest bekannte In-fluenza-A-Virus H5N1 hat sich in den letzten Wochen mit Zugvögeln von Asien bis nach Kasachstan und Russland ausgebreitet. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat das Virus den Ural noch nicht überschritten. Ob der Todesfall einer Möwe in der Leverkusener Partnerstadt Oulo mit der Vogelgrippe in Zusammenhang steht, ist bisher noch nicht bekannt.

Am Sonntag, den 04. September 2005, ist die Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest in Kraft getreten. Sie gilt zunächst bis Ende Februar 2006.

Die Verordnung verpflichtet Jäger dazu wildlebende Enten und Gänse auf Influenza-A-Virus untersuchen zu lassen. Gehäuftes Auftreten kranker oder verendeter wildlebender Geflügel haben die Jagdausübungsberechtigten umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gilt, dass bei Beständen von mehr als 100 Tieren oder bei gewerbsmäßiger Zucht dieser Geflügel eine Untersuchung auf das Influenza-A-Virus zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember erfolgen muss, sofern die Tiere nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden. Zur Klärung näherer Einzelheiten sollten sich diese Geflügelhalter mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Sie können den Amtstierarzt in Leverkusen unter der Rufnummer 0214 406 3901 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de oder in dringenden Fällen über die Feuerwehr Leverkusen unter der Rufnummer 0214 75050 erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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