Stadt sucht Haupt- und Hilfsschöffen


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 06.02.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Für die Schöffenvorschlagsliste muss die Stadt Leverkusen für die Wahlperiode 2005 - 2008 mindestens 30 Hauptschöffen und 20 Hilfsschöffen für das Amtsgericht Leverkusen benennen. Für die Strafkammer des Landgerichts Köln sind es mindestens 46 Hauptschöffen.

Als Laien sollen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sich im Schnitt in 12 Verhandlungen jährlich um Strafrecht kümmern und in die Entscheidung "Volkes Stimme" einbringen. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich.

Das Mindestalter für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beträgt beim Amts- und Landgericht 25 Jahre. Das Höchstalter beträgt 70 Jahre.

Wer an einer solchen Aufgabe interessiert ist, sollte sich bis Mittwoch, 31. März, beim Fachbereich Recht- und Ordnung, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen melden. Die Bewerbungsvoraussetzungen und -unterlagen sowie weitere Infos werden den Interessenten dann zugesendet.

Telefonische Auskünfte erteilen Horst Wedler, Telefon 0214/406-3015, Frau Iris Otto, Telefon 0214/406-3020 und Frau Ulrike Sorich, Telefon 0214/406-3016.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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