Gericht schloss sich Auffassung der Stadt zu Kombi-Bad-Flyern an

Flugblätter können gedruckt werden

Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 10.01.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Am heutigen Freitag, 10. Januar, fand vor dem Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung darüber statt, ob die Stadt berechtigt ist, im Rahmen des Bürgerentscheides die Leverkusener Bevölkerung über die Hintergründe und Absichten des Rates bezüglich des Neubaus des Kombibads in Opladen durch ein Schreiben des Oberbürgermeisters und einen Flyer zu informieren.
Das Gericht folgte der Auffassung Stadt, dass es rechtmäßig sei, den Bürgerinnen und Bürgern durch eine Informationsbroschüre notwendige Fakten im Vorfeld des Bürgerentscheids am 9. Februar zukommen zu lassen. Die Gegner des Kombibads hatten dies bestritten, unterlagen aber mit ihrer Auffassung vor Gericht.
Das vorgesehene Anschreiben wurde in einigen Passagen in Abstimmung mit dem Gericht modifiziert.
Aus diesem Grund können die Flugblätter mit dem Brief des Oberbürgermeisters nunmehr gedruckt und in der Zeit vom 24. bis 29. Januar an alle Leverkusener Haushalte verteilt werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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