Auf Fischfang in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 01.07.2002 // Quelle: Polizei

Ob der Leverkusener nur seine Nerven vor dem Endspiel der Fußballweltmeisterschaft beruhigen wollte, ist nicht überliefert.

Jedenfalls stand der 41-jährige Mann am Sonntagvormittag an dem kleinen Fluß Dhünn in Schlebusch und warf seine Angel in das Wasser, obwohl das Fischen hier verboten ist. Ein Zeuge benachrichtigte schließlich die Polizei. Die Beamten konnten den fleißigen Angler auch beobachten, wie er seine Angel mit einem Brotköder immer wieder auswarf. Einen Fang hatte er bis zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht gemacht.

Auf Befragen erklärte der Petrijünger, dass er keinen Angel- und auch keinen Gewässerschein habe. Die Beamten fertigten eine Anzeige wegen Fischwilderei. Das kann nach dem Strafgesetzbuch immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Vielleicht ist aber auch das verlorene Endspiel der deutschen Mannschaft schon Strafe genug für ihn.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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