Anzeigepflicht für große und schwere Hunde


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 05.02.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Fachbereich Recht und Ordnung macht noch einmal darauf aufmerksam, dass ab 6. Juli eine Anzeigepflicht für Hundehalter besteht, die im Besitz eines Hundes sind, dessen Schulterhöhe mindestens 40 cm aufweist oder aber mehr als 20 kg wiegt. Ein großer Teil der Leverkusener Hundehalter ist dieser Verpflichtung bereits nachgekommen. Sie haben die geforderten Haftpflichtversicherungsbescheinigungen und den Sachkundenachweis ggfs. durch Steuerbelege und Tierarztpapiere der Stadtverwaltung schon vorgelegt. Diejenigen, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, möchte die Stadt hiermit noch einmal daran erinnern, dies bis spätestens 1. Januar 2002 zu tun.

Kleinere oder leichtere Hunde fallen nicht unter die Landeshundeverordnung. Sie brauchen daher nicht gemeldet werden.

Bis spätestens zum 01.01.2002 muss jeder große und schwere Hund durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Dieser wird durch einen Tierarzt injiziert. Die Tätowiernummer ist leider nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine Tierhaftpflichtversicherung Vorschrift. Eine Kopie der Versicherungsbescheinigung ist dem Fachbereich Recht und Ordnung unaufgefordert einzureichen.

Der erforderliche Sachkundenachweis ist dann erbracht, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass er seit mindestens drei zusammenhängenden Jahren einen Hund dieser Größenordnung besitzt oder besessen hat. Dieser Nachweis kann durch Vorlage der Steuerbelege, Tierarztrechnungen oder Kaufverträge geschehen. Die Sachkunde gilt ebenfalls erbracht für Jagdscheinbesitzer oder aber Angehörigen der Berufsgruppe Tierarzt, Tierpflege und Zoologe sowie für Genehmigungsinhaber für gewerbsmäßige Zucht von Hunden. Allerdings müssen sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Halterinnen und Halter auf die das nicht zutrifft, können sich nach den Sommerferien an die Tierärztekammer NRW in Kerpen (Tel. 0 21 52/20 55 80) wenden.

Gemäß der Landeshundeverordnung muss jeder Halter von großen und schweren Hunden ein polizeiliches Führungszeugnis bis zum 01.01.2002 vorlegen. Dieses ist im Bürgerbüro des Rathauses bzw. in der Meldestelle in dem Verwaltungsgebäude in Opladen zu beantragen.

Bei Rückfragen steht der Fachbereich Recht und Ordnung unter der Rufnummer 02 14/4 06-30 35 zur Verfügung.


Liebe Hundehalter beeilt Euch, vielleicht schafft Ihr es noch bis zum 01. Januar

Eine aktuellere Meldung gibt es hier

Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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