Das Frauenbüro weist darauf hin, dass sich ab 2002 Änderungen und neue Grenzwerte in den Steuerklassen ergeben, insbesondere in der Steuerklasse II, in die meistens Alleinerziehende und getrenntlebende Elternteile eingereiht werden.
Genaue Informationen enthält der kostenlose Lohnsteuer Ratgeber 2002 des Finanzministeriums NRW. Er wird mit der Lohnsteuerkarte zugestellt und ist beim Finanzamt erhältlich.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere für Frauen von Bedeutung, dass sich der Höchstbetrag von 630 DM bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ab 01. Januar 2002 auf 325 Euro leicht erhöht.
Weitergehende Erläuterungen gibt auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, (VAMV), Hotline 01 90/89 89 29 oder der Landesverband NRW, Telefon:02 01/8 27 74 99.