Am 1. August werden 1612 Leverkusener schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis 30. Juni 1993 geboren sind. In der Zeit vom 1. Juli 1993 bis 31. Dezember 1993 geborene Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschulen aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.
Anmeldungen werden in der Zeit vom 11. bis 13. Januar (montags bis mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr) in der für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Grundschule entgegengenommen.
Sofern es den Erziehungsberechtigten nicht möglich ist, ihr Kind innerhalb der oben genannten Zeiten zur Grundschule anzumelden, kann mit der zuständigen Grundschule ein anderer Termin vereinbart werden.
Jedes schulpflichtige Kind muß zur Grundschule angemeldet werden. Hierbei ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Das Kind soll bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorgestellt werden.