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Schnüffler am Werk...

...oder mehr Gerechtigkeit?

In den letzten Wochen war in den Medien oft die Rede vom "gläsernen Bankkunden" und der "totalen Überwachung". Gemeint war die Einsichtnahme von Ämtern in die Bankdaten der Bürger. Vieles wurde jedoch zu stark übertreiben und war schon ein wenig Panikmache.

Große Veränderungen?

Bereits vor dem 1. April 2005 konnte der Staat Einsicht in die Bankdaten bekommen. Zugegeben war dies nicht ganz so einfach und auch nicht ohne konkreten Verdacht möglich, aber Deutschland hatte niemals ein so streng geschütztes Bankgeheimnis, wie es z.B. die Schweiz vorweisen kann. Der Schritt hin zu einer vereinfachten Abfrage von Daten ist durchaus sinnvoll. Steuerhinterziehung und Geldwäsche kommen mittlerweile nicht mehr nur vereinzelt vor, sondern sind zu einem Massenproblem geworden. Durch die Verschleierung von Einkünften gehen dem Fiskus und damit uns allen Einnahmen in Millionenhöhe durch die Lappen. Die Lockerung des Bankgeheimnis ist da ein richtiger Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit. Warum soll schließlich derjenige, der seine Steuererklärung ehrlich macht Nachteile haben, gegenüber jemanden, der Einnahmen verschleiert.

Wer darf kontrollieren

Eine massenhafte willkürliche Abfrage von Daten nach dem Prinzip einer Rasterfahndung wird es mit Sicherheit auch in den nächsten Jahren nicht geben. Momentan werden die Anfragen der Ämter noch über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) an die Banken weitergeleitet. Auch wenn die Technik ausgebaut wird und die einzelnen Ämter direkten Zugriff auf Daten haben ist nicht zu erwarten, dass ein Finanzbeamter willkürlich die Daten seiner Nachbarn abfragen kann.
Wir als Bürger beschweren uns doch schon lange über Menschen, die sich Leistungen erschleichen und in Zeiten leerer Kassen macht es da durchaus Sinn bei Bafög, Arbeitslosengeld und Sozialleistungen verstärkt zu überprüfen, ob der Empfänger auch wirklich berechtigt ist Gelder zu bekommen.

Gläsern?

Wirklich gläsern ist der Bankkunde auch nach der neuen Gesetzeslage nicht. Niemand kann per Knopfdruck Kontostände abfragen oder nachschauen, was man bei e-bay versteigert hat.
Die Ämter haben lediglich die Möglichkeit so genannte Stammdatenabfragen durchzuführen. Unter Stammdaten versteht man z.B. die Anzahl und die Art der geföhrten Konten, Verfügungsberechtigte oder das Datum der Kontoeröffnung, aber keinesfalls Kontostände. Um solch sensible Informationen zu bekommen bedarf es weiterhin eines richterlichen Beschlusses.

Fazit

Man kann also nicht davon sprechen, dass man überwacht wird oder gar ausspioniert. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Wird die Kontrolle der Stammdaten sinnvoll durchgeführt und nicht übermäßig ausgereizt ist es ein gutes Hilfsmittel um mehr Gerechtigkeit zu schaffen und Kriminalität (Steuerhinterzeihung ist kein Kavaliersdelikt) zu vermeiden bzw. zu verfolgen.

M.P.