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Wunderwaffe genetischer Fingerabdruck?

In welchem Maße?

Angesichts der rapide zunehmenden Fahndungserfolge mit dem Start der deutschen DNA?Datei --wie ganz aktuell der Fall Mooshammer eindrucksvoll gezeigt hat---, wird die Forderung nach einer Ausweitung der DNA - Karteien immer lauter.

Wunderwaffe

Dieser Gedanke findet auch in der Öffentlichkeit zum Teil begeisterten Beifall.
Kriminologen preisen den so genannten ?genetischen Fingerabdruck?, bei dem die uncodierten Teile der Erbmasse herangezogen werden, als unverzichtbares Werkzeug zur Kriminalitätsbekämpfung an, mit dem sich Täter zweifelsfrei identifizieren ließen.
Momentan sieht die Nutzung der genetischen Informationen zur Aufklärung von Straftaten folgendermaßen aus:
Seit 1998 können die Ermittler auf eine DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) zurückgreifen. Allerdings muss für einen DNA-Test bei einem Tatverdächtigen nach geltendem Recht zwingend ein Richter eingeschaltet werden. Auch Tatortspuren dürfen nur auf richterliche Anweisung genetisch untersucht werden. Das gleiche gilt für die Abspeicherung des genetischen Fingerabdrucks in der Datenbank des BKA.

In welchem Ausmaß

Verlangt man nun eine Ausweitung der DNA ? Karteien, muss man natürlich auch beantworten, wie weit diese gehen soll. So hat sich Bundeskanzler Gerhard Schröder grundsätzlich für eine stärkere Nutzung von DNA-Analysen zur Verbrechensaufklärung ausgesprochen. Er habe in der Kabinettssitzung aber auch deutlich gemacht, dass es eine Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und dem Verlangen nach Aufklärung geben müsse.
Und hier fängt die Kontroverse dieser aktuellen politischen Diskussion an.
Die Bef¨rworter behaupten, der genetische Fingerabdruck sei persönlichkeitsrechtlich so harmlos wie der konventionelle Fingerabdruck und könne daher auch im gleichen Verhältnis eingesetzt werden.
Die Kritiker der Ausweitung bestehen jedoch darauf, dass Gentests auf Straftaten von erheblicher Bedeutung begrenzt bleiben müssen. Eine Ausweitung hieße, "dass wir in einem Land lebten, in dem per se jeder verdähtigt wird?, so Grünen ? Chefin Claudia Roth.
Auch bei der Frage, inwiefern weitere Rückschlüsse auf die Person des Trägers gezogen werden können, unterscheiden sich die Meinungen zum Teil gravierend.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Diskussion über eine Ausweitung der DNA - Kartei , ausgelöst durch die schnelle Aufklärung des Mordes am Modezaren Rudolph Mooshammer, erst am Anfang steht.
Bis eine Entscheidung getroffen werden kann sind wohl noch zähe Verhandlungen nötig, um die Differenzen beilegen zu können.

Maßvoller Einsatz

Meiner Meinung nach darf ein so probates und sicheres Mittel um Straftäter zweifelsfrei identifizieren zu können zwar nicht verschwendet werden, es muss aber in richtigem Maße eingesetzt werden. Außerdem muss ein Missbrauch gesetzlich ausgeschlossen werden um die Privatsphäre zu schützen und damit das Grundrecht auf Anonymität zu gewährleisten.
Denn das Verlangen nach Aufklärung darf niemals über der Rechtsstaatlichkeit stehen.

M.S.