Editorial

Deutschland und seine Waffen

Verbote und Lockerungen im Gesetz

Immer mehr Waffen trägt die deutsche Bevölkerung aus den unterschiedlichsten Gründen mit sich. Während die einen aus Imponiergehabe, insbesondere in Schulen, zu Messer oder Gaspistole greifen, bewaffnet sich die Mehrheit, um gegen Angriffe von Mensch und Tier gewappnet zu sein mit Gas, Gaspistolen oder Elektroschockern.
Durch den Massenweisen Missbrauch von täuschend echt aussehenden Gaspistolen und bedauerlichen Einzelfällen, in denen legale, scharfe Waffen zu Morden missbraucht wurden, muss nun umgedacht werden.
Nach dem Amoklauf von Erfurt, in dem ein ehemaliger Schüler 18 Lehrer und Mitschüler seiner ehemaligen Schule aus Rache tötete, wurde das Waffengesetz verschärft. Heute würde der 19jährige Täter nicht mehr legal in den Besitz einer Schusswaffe gelangen, da das Mindestalter für den Erwerb für einen Schießverein auf 21 Jahre heraufgesetzt worden ist.

Elektroschocker ab sofort verboten

Viel gravierender für die Mehrheit der Bevölkerung sind aber Änderungen bei den bisher frei verkäuflichen Selbstverteidigungsmitteln. So sind Elektroschocker ab sofort illegal - es sei denn, sie besitzen ein staatliches Prüfsiegel, indem der Hersteller nachweist, dass keine gesundheitlichen Gefahren von dem Gerät ausgehen. Diese Vorgaben erfüllt noch niemand, so dass im Moment schon der Besitz eines alten Geräts bestraft wird.

Butterflies, Springmesser und Faustdolche

Die gerade bei Jugendlichen sehr beliebten Butterflymesser sind ab sofort ebenfalls illegale Gegenstände, d.h. schon der Besitz dieser Messer ist strafbar.
Das gleiche gilt für Springmesser, wenn die Klinge senkrecht aus dem Griff herausspringt und für Faustdolche, die schon immer äußerst heimtückisch waren.

Wurfsterne

Auch Freunde asiatischer Mordinstrumente aus der Ninja-Ecke müssen umdenken. Nicht mehr nur Nunchakus sind verboten, sondern auch die weit verbreiteten Ninja-Wurfsterne, sog. Shuriken. Dabei ist es egal, ob sie scharf geschliffen oder stumpf sind. Auch ihr Besitz ist nun nicht mehr erlaubt.

Gaspistolen

Auch das Führen, also das Schuss bereite Tragen von Gaspistolen (sog. PTB-Waffen) ist seit dem 01.04. mit Strafe bedroht. Darunter fällt auch eine schussbereite Waffe im Handschuhfach des Pkw. Nur noch wer eine staatliche Erlaubnis vorweisen kann - einen "kleinen" Waffenschein - darf so eine Waffe führen. Diesen Waffenschein stellt die örtliche Polizei gegen Gebühr (in Leverkusen z.Z. 50 Euro) jedem aus, der nicht vorbestraft ist und sich ansonsten als zuverlässig erwiesen hat. Anträge gibt es auf jeder Polizeiwache.
Wer immer noch o.a. und nun verbotene Waffen besitzt, kann diese straffrei bis Herbst auf jeder Polizeiwache abgeben. Dort werden sie der Vernichtung zugeführt.

Reizgas

Doch der Gesetzgeber hat auch Lockerungen im Waffengesetz verankert. Um dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis Jugendlicher Rechnung zu tragen, wurde das Mindestalter für den Erwerb von Reizgassprayflaschen auf 14 Jahre herabgesetzt.
Ob die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen wirklich zu mehr Sicherheit führen wird, muss sich zeigen.

MiWi