Von Kopenhagen nach Kopenhagen

von Ruth Hieronymi MdEP

In Kopenhagen legte der Europäische Rat 1993 die Kriterien für die Beitrittsfähigkeit der Staaten Mittel- und Osteuropas zur Europäischen Union fest.
Die sogenannten Kopenhagener Kriterien fordern von den Beitrittskandidaten:
  • Stabile staatliche Institutionen, um eine demokratische und rechtstaatliche Ordnung sowie den Schutz der Menschenrechte zu garantieren.

  • Eine funktionierende Marktwirtschaft.

  • Übernahme aller Verpflichtungen einer EU-Mitgliedschaft und des gemeinschaftlichen Rechtsbestandes.

Die Europäische Union verhandelt seither mit zwölf Staaten über eine Aufnahme, die dann erfolgen kann, wenn das gemeinsame EU-Recht von den jeweiligen Staaten übernommen und in die Praxis umgesetzt worden ist., teilweise mit festen Übergangsfristen.
Die EU-Kommission hat am 9. Oktober 2002 in ihrem jährlichen Beitrittsbericht empfohlen, zehn Staaten im Jahr 2004 aufzunehmen: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern. Ein Beitritt von Bulgarien und Rumänien wird für 2007 angestrebt.
Die zehn Kandidatenländer sind nach Auffassung der Kommission dem wirtschaftlichen Konkurrenzdruck innerhalb der EU gewachsen und erfüllen als Demokratien und Rechtsstaaten die politischen Kriterien Europas. Weitere Anstrengungen müssen von diesen laut EU-Kommission vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik, Finanzkontrolle und Zollunion vorgenommen werden. Die Brüsseler Kommission geht allerdings davon aus, dass bis 2004 die zehn Länder diese Anforderungen erfüllen werden.
Damit die zehn Staaten letztendlich Mitglieder der EU werden können, müssen die 15 Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel am 12/13. Dezember 2002 in Kopenhagen einem Beitritt jeweils einstimmig zustimmen. Auch das Europäische Parlament muss mit Mehrheit für den jeweiligen Beitrittsvertrag votieren.
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass bis Frühjahr 2003 die Beitrittsabkommen unterzeichnet werden und bis Ende 2003 die notwendigen Ratifizierungsverfahren, d.h. Parlamentsbeschlüsse oder Volksabstimmungen, in allen EU-Ländern und den beitretenden Staaten abgeschlossen sind.
Bei positivem Abschluss können die Länder dann an der nächsten Europawahl im Juni 2004 teilnehmen.