Leverkusen

Baumverhinderungssatzung?

Diskussion um Baumschutzsatzung vorerst beendet

Sie wurde so kontrovers und hitzig diskutiert wie kaum ein anderes Thema. Die Rede ist von der Baumschutzsatzung. Lange Zeit hat sie unsere Leverkusener Tagespolitik dominiert, als ginge es bei ihr darum, Brandrodungen zu verhindern. Aber dennoch ist die Baumschutzsatzung ein wichtiges Thema, da man doch bei der politischen Diskussion um eben diese die Einstellungen der Parteien zu den Leverkusener Bürgern ableiten kann. Bereits bei ihrer Einführung vor nunmehr fünfzehn Jahren löste die Baumschutzsatzung ähnliche Diskussionen aus, welche aber diesmal schon sehr eigenartige Auswüchse trieben.

Positionen

Die Verwaltung brachte die Diskussion um den Baumschutz ins Rollen, als sie unter Oberbürgermeister Paul Hebbel (CDU) eine Lockerung der Satzung anstrebte. Man wollte erreichen, dass die Grenze, bis zu der das Fällen von Bäumen ohne besondere Genehmigung möglich ist, von 80 cm Stammumfang in einem Meter Höhe auf 120cm Umfang gelockert wird.
Diese Forderungen riefen natürlich die anderen Parteien auf den Plan, die ihrerseits Vorschläge unterbreiteten. Eine der abwegigsten dabei stammt mal wieder von den Grünen. Diese schlugen vor, Bäume in zwei Kategorien zu unterteilen. Zum einen in langsam wachsende, zum anderen in schneller wachsende Arten. Die langsam wachsenden Arten wie z.B. Eichen oder Buchen sollten auch weiterhin bis zu einem Umfang von 80cm gefällt werden dürfen. Die schneller wachsenden Bäume wie Pappeln und Fichten stünden, nach Vorschlag der Grünen, ab einem Umfang von 100cm unter Schutz. So weit, so gut, dachten sich wohl auch Pro Opladen, die SPD sowie die Bürgerliste und signalisierten ihre Zustimmung. Doch was den Vorschlag der Grünen in seiner Gesamtheit ein wenig lächerlich machte, ist der Punkt, dass in Hausgärten wachsende Obstbäume ab einem Umfang von 80cm in ein Baumkataster einzutragen sind. Das kann man nun getrost einen bürokratischen Wahnsinnsakt nennen, und der Amtsschimmel wiehert. Deshalb sprachen sich CDU und FDP auch gegen diesen Vorschlag aus und forderten die komplette Abschaffung der Satzung.

Baumverhinderung

Dies tat man vor allem deswegen, weil die sogenannte Baumschutzsatzung eine Baumverhinderungssatzung ist. Schließlich fällen viele Menschen ihre Bäume, bevor sie den 80-cm-Umfang erreichen, aus rein präventiven Gründen. Schließlich weiß man verständlicherweise nie, was man vielleicht in ein paar Jahren mit dem Platz tun will, den der Baum einnimmt. Vielleicht nimmt dieser auch in einer gewissen Zeit zu viel Licht weg für andere Pflanzen, ein Fällen wäre aber nach Überschreitung der 80 cm nur schwer zu erreichen. Also fällen viele Leute Bäume aus reiner Ungewissheit und um sich Ärger zu ersparen, was dazu führt, dass viele Bäume unnötiger Weise gefällt werden.
Dies brachte die CDU als eines ihrer Hauptanliegen vor und wollte zudem mit der Abschaffung der Satzung die Selbstbestimmung der Bürger fördern. Denn die CDU glaubt nicht daran, dass man den Bürger mit Verordnungen bombardieren sollte, sondern dass die Leverkusener Bürger vernünftig sind und ihnen deshalb ein hohes Maß an Eigenverantwortung zusteht.

Entscheidung

Der Rat beriet nun über die verschiedenen Positionen und fällte in geheimer Abstimmung ein Urteil. Hierbei unterlag die CDU-FDP Seite, und die Abschaffung wurde abgelehnt. Eine gute Nachricht gibt es aber dennoch, da die Grünen mit ihren Forderungen nicht durchkamen. Vielmehr setzte sich die Verwaltung durch, so dass die Baumschutzsatzung in Zukunft nicht abgeschafft wird, aber entschärft auf 120cm Umfang. Leider hat sich die CDU nicht durchsetzten können, und die Leverkusener Bürger erfahren kein Plus an Entscheidungsfreiheit. Aber es hätte mit dem Vorschlag der Grünen auch schlimmer kommen können.

M.P.