Politik

"Vergewaltigung des Gesetztes"

Thierse und sein 41-Mio.-Wahn

Zerzauster Bart, wirres Haar und runde Brille. So kannten wir Bundestagspräsident Thierse lange Zeit, bis er das Büchlein entdeckte. Mit seiner schwarz-rot-goldenen Miniaturausgabe des deutschen Grundgesetzbuches mutierte der scheinbar so harmlose Saubermann zu einem Geldeintreiber, der keine Gnade kennt. So verurteilte er die CDU dazu, im Rahmen der Spendenaffäre 41.Mio. DM zu zahlen. Eine riesige Summe Geld, welche die CDU nur schwerlich hätte aufbringen können.

Zeitpunkte

Nachdem die geheimen Konten der hessischen CDU an das Tageslicht gekommen waren, machte man sich rund um den Bundestagspräsidenten auf die Suche nach einer geeigneten Maßnahme, um die CDU für ihre Fehltritte zu bestrafen.
Doch scheinbar konnte man so schnell an den Konten nichts finden, was auch die CDU auf Bundesebene getroffen hätte, waren diese Konten und deren Gelder doch nicht direkt als Spenden anzusehen.
Also biss man sich daran fest, dass die CDU Deutschlands diese Konten in ihrem Rechenschaftsbericht für 1999 nicht angegeben hatte. Doch auch das ist völlig absurd und lässt die Vermutung zu, ob bei dem Vorgehen gegen die CDU nicht parteipolitische Interessen eine große Rolle spielten? Ein Rechenschaftsbericht muß bis zum 31.12 eines jeden Jahres dem Bundestagspräsidenten vorgelegt werden, der mit dessen Hilfe die Höhe von Zuschüssen bestimmt. Dies tat die CDU auch, aber Thierse erkannte diesen Bericht nicht an, da er fehlerhaft gewesen sei. Auch das ist falsch. Schließlich haben die Parteien bis zum 15. Februar Zeit, eine überarbeitete Form nachzureichen.
Die CDU tat dies. Bereits am 28. Januar 2000 wurde eine überarbeitete Form des Rechenschaftsberichts eingereicht.

Fels in der Brandung

Doch mit dem weiteren Beharren auf der Fehlerhaftigkeit des ersten Berichts und dem Schluss daraus, dass bis Ende 1999 gar kein Rechenschaftsbericht eingereicht worden sei (Thierse-Logik, muss nicht verstanden werden), verlangte Thierse die Rück- und Strafzahlung von 41.Mio DM. Mit dieser Forderung stand er aber weitestgehend allein da. Bereits zu diesem Zeitpunkt machten Experten deutlich, dass die CDU vollkommen nach dem Gesetz gehandelt habe.
Aber Thierse ließ sich auch dadurch nicht beirren, pochte weiter auf eine Rückzahlung und zitierte zu diesem Zweck mehrfach vor laufenden Kameras aus dem Grundgesetz und machte sich damit nur l6auml;cherlich. Die Bundes-CDU konnte sich ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen, hatte sie doch nichts Ungesetzliches getan. So zog man vor das Verwaltungsgericht in Berlin, das der CDU letztlich Recht gab und die Forderungen Thierses zerschlug. Die Konstruktion "fehlerhafter Rechenschaftsbericht = gar kein Rechenschaftsbericht" wurde vom Gericht abgelehnt.

Selbstherrlichkeit

Dieses ganze Vorgehen Thierses zeigt, dass er seine Handlungen nicht genügend überdacht hat. Er saugte sich völlig inhaltslose Vorwürfe aus den Fingern, die keinen Bezug zur Realität mehr hatten.
Deshalb ist es völlig richtig, wenn das Gericht Thierse eine "Vergewaltigung des Gesetzesö vorwirft.

M.P.