An einer Schule in NRW geschah das Unfasstbare.
Einem 13 Jahre altem Mädchen wurde das Nasenbein gebrochen. Der Täter war ein gleichaltriger Mitschüler. Der Grund erinnerte mehr an eine Alltagssituation im Kindergarten. Es war eine kleine Stoffschildkröte , die er Ihr abnahm um ein wenig damit zu spielen. So weit, so gut.. Die Schülerin stellte mit den Worten "Gib sie mir sofort wieder, du Hurensohn" die Besitzverhältnisse eindeutig klar. Da verlor der Junge die Beherrschung und schlug brutal zu. Die Folgen dieses brutalen Ausrasters waren ein gebrochenes Nasenbein, blaue Flecken und Prellungen. Unter Vollnarkose wurde sie an der Nase operiert. Trotz dieser schnellen Reaktion wird sie ein Leben lang eine krumme Nase haben. Als wenn das nicht schon genug gewesen wäre, folgte schon der nächste Höhepunkt. Die Mutter strengte einen Zivilprozeß um Schmerzensgeld wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mitschüler an. Sie verlor den Prozeß. Der Richter klärte sie in der Urteilsbegründung wie folgt auf:
"HAFTUNG UNTER MITSCHÜLERN GILT NUR BEI VORSÄTZLICHEN GEWALTAKTEN.
Der Rechtsanwalt war nach diesem Urteil fassungslos.
Dominique Rondé:
D.R. / I.H. |