Politik

Ein Sieg des Terrorismus

Der in Rom verhaftete PKK-Chef Abdullah Öcalan wartet auf seinen Prozeß. Doch ob und wo dieser Prozeß stattfindet, ist weiterhin ungewiß. Das politische Tauziehen, ob der PKK-Chef von Italien an die Türkei ausgeliefert werden kann oder ob er an Deutschland ausgeliefert werden soll, wo auch ein Haftbefehl wegen Doppelmordes besteht, geht weiter. Eine befriedigende Lösung ist noch nicht gefunden.

Todesstrafe

Eine Abschiebung Öcalans an die Türkei lehnt der italienische Staat mit der Begründung ab, in der Türkei drohe dem PKK-Chef die Todesstrafe. Die italienische Verfassung verbietet eine Auslieferung in ein Land, in welchem dem Gefangenen die Todesstrafe droht. Eine Zusicherung der Türkei, die Todesstrafe an Öcalan nicht zu vollstrecken, wird in Italien nicht so recht ernst genommen. Erst muß die Gesetzesänderung in der Türkei rechtskräftig sein, bevor eine Auslieferung an die Türkei in Betracht gezogen werden kann.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland liegt ein Haftbefehl gegen Öcalan wegen zweifachen Mordes vor. Aufgrund dieses Haftbefehls wurde Öcalan bei der Einreise nach Italien auf dem Flughafen festgenommen.

Auslieferungsantrag

Nun hat aber die Bundesregierung in Bonn Angst, der Strafprozeß könne zu inneren Unruhen in Deutschland zwischennen erweiterten Haftbefehl der Bundesanwaltschaft widerlegt, der demonstrieren soll, daß der Haftbefehl gültig und die Beweismittel für eine Verurteilung ausreichend sind.
Der eigentliche Grund für Bonns Zurückhaltung ist das Opportunitätsprinzip, welches besagt, daß auf eine Strafververfolgung verzichtet werden kann, wenn die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland besteht. Nur, im Regen steht nun Italien, das nicht so recht weiß, was es mit Öcalan anfangen soll.
Man stelle sich nun einmal die Lage der Türkei vor: Der gesuchte Terrorist Abdullah Öcalan wird gefangengenommen, kann aber nicht ausgeliefert werden, und die einzige andere Möglichkeit, Öcalan vor Gericht zu bringen, wird von einem anderen Staat bewußt nicht wahrgenommen. Die türkische Justiz muß sich gelinde gesagt vergackeiert vorkommen. Eine Welle der Empörung wäre durch die Bundesrepublik gegangen, wenn ein gesuchter RAF-Terrorist nicht von der Türkei ausgliefert worden, geschweige denn auf freien Fuß gesetzt worden wäre.

Kapitulation des Rechtsstaates

Die Kapitulation der Regierung vor dem Terrorismus in welcher existierenden F Form auch immer, ob Anschläge, Blockade, Geiselnahmen oder Selbstverbrennungen ist beschämend.
Noch immer leben wir in einem Rechtsstaat, daß heißt, nicht nur die kleinen Fische dürfen gehenkt, sondern auch die Brandstifter müssen bestraft wer den. Und letztlich: Sollte es innere Unruhen geben, so gibt es immer noch die Mittel des Ausländerrechts. Wer gegen die Gesetze der Bundesrepublik verstößt, muß mit Ausweisung rechnen, egal ob Kurde oder Türke. So jedenfalls hat es der damalige Wahlkämpfer und heutige Bundeskanzler Schröder zugesagt.

K.R.