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Schon lange ist die Organspende ein Streitthema. Daran, unter welchen Voraussetzungen einem Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, um andere Menschenleben zu retten, scheiden sich die Geister. Während die einen dies nur erlauben wollen, wenn dem potentielle Spender dies zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, sind andere Politiker und Verbände für eine "erweiterte Zustimmungslösung", bei der bei einer fehlenden Erklärung des Verstorbenen auch noch dessen Angehörige eine Transplantation ermöglichen könnten.
Ein neuer Verstoß kam nun von Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig. Er will alle Bürger bei der Beantragung eines Führerscheins oder eines Personalausweises dazu verpflichten, sich bezüglich einer Organspende zu erklären. Wie in den Vereinigten Staaten könnte im Spenderpaß auch vermerkt werden, welche Organe entnommen werden dürfen. Der Arbeitskreis Organspende, der die betroffenen karitativen Organisationen und Interessengemeinschaften vertritt, ist vom Vorschlag des Ministers allerdings nicht sonderlich begeistert, da sie befürchten, durch eine verpflichtende Entscheidung könnte die Akzeptanz der Organspende nachlassen.
Wer schon heute für den Fall seines Todes eine Organspende ermöglichen möchte, kann dies durch eine formlose Erklärung tun, die am besten beim Personalausweis aufbewahrt wird. Oder aber man besorgt sich eine Organspender-Karte bei einem der entsprechenden Verbände, z.B. der
Deutschen Lebenswacht e.V.,
Postfach 170262,
60076 Frankfurt am Main.

M.W.