Politik

Einwanderungsgesetz - warum nicht?

Zur Steuerung der Quantität und Qualität der Einwanderung

Es gibt einen geradezu merkwürdig anmutenden Streit über ein Einwanderungsgesetz. Die SPD hatte sich programmatisch dazu verpflichtet, dafür zu sein. Offenbar geschah dies bei vielen Sozialdemokraten unter dem Gesichtspunkt, damit könne man den Zustrom steuern und erhöhen.
Neben der ohnehin stattfindenden Einwanderung über das Asylrecht, die Kontingentflüchtlinge, den Familiennachzug u. a., sollte eine weitere Möglichkeit gefunden werden, die Zahl der Zuwanderer zu erhöhen und Deutschland offiziell als Einwanderungsland zu erklären. Jedenfalls lautet die Begründung der Gruppe um Frau Däubler-Gmelin, man wolle deshalb nunmehr auf ein Einwanderungsgesetz verzichten, weil zusätzliche Einwanderer nicht zu verkraften seien.
Auch der Abgeordnete Marschewski von der CDU scheint der Auffassung zu sein, mit einem Einwanderungsgesetz müsse sich zwangsläufig die Erhöhung der Zuwandererzahlen verbinden. Denn er begründet den Gesinnungswandel in der SPD mit der Feststellung: "Eine Zuwanderung von jährlich mehreren hunderttausend Ausländern nach Deutschland" sei die tatsächliche Lage und deshalb sei ein Einwanderungsgesetz nie geboten gewesen.
Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, die der FDP angehört, äußerte sich - sicher zur Überraschung einiger - in einem entgegengesetzten Sinne. Sie meinte: "Einwanderungsgesetze sind immer Einwanderungsbegrenzungsgesetze".
In der Tat kann man durchaus der Auffassung sein, mit einem Einwanderungsgesetz den Zustrom von Menschen nicht nur zu kanalisieren, sondern auch zu begrenzen. Denn ein Einwanderungsgesetz muß zumindest auch zwei Dinge regeln: Die Frage der Quoten und der Qualität der Zuwanderer. So ist es in den Einwanderungsgesetzen anderer Länder vorgesehen.
Wenn eine Obergrenze der Zuwanderung festgelegt wird, ist es klar, daß die Zahlen der Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge u. a. angerechnet werden müssen. Bleiben diese Zahlen insgesamt unter der Quote, kann eine entsprechende Zahl weiterer Menschen aufgenommen werden. Liegt die Zahl jedoch darüber, müßten die Regelungen für die verschiedenen Bereiche von Zuwanderern mit dem Ziel einer Reduzierung verändert werden. Klar sollte dabei sein, daß die in einem Einwanderungsgesetz festzulegende Quote erheblich unter den jetzigen Zuwanderungszahlen liegen müßte.
Die entscheidende Frage ist daher wohl nicht das Einwanderungsgesetz, sondern: Wieviel können und wollen wir aufnehmen? Daß bei der Festlegung der Quoten, z.B. Arbeitsmarktfragen und Fragen des Wohnungsmarktes eine Rolle zu spielen haben, sollte unumstritten sein. Hinsichtlich der Qualitätsmerkmale spielt natürlich ebenfalls der Arbeitsmarkt eine Rolle. Daneben müßten aber auch Fragen der kulturellen Distanz der Zuwanderer beachtet werden. Unser Interesse kann es z.B. nicht sein, primär Muslime einreisen zu lassen.
Über diese Fragen einer Begrenzung der Zuwanderung gilt es zu reden. Dann kann ein Einwanderungsgesetz durchaus einen Sinn ergeben. Es darf kein Instrument zur Erhöhung der Zuwanderer sein, sondern zur Steuerung der Zahl auf einem niedrigeren Niveau.

Thomas Laake