Stadtplan Leverkusen


Studienbeihilfen aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung


Aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung werden auch in diesem Jahr Studienbeihilfen vergeben. Die erforderlichen Antragsformulare können ab sofort bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Schulen, Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen, Zimmer 402, Herrn Stolz, Telefon 02 14/4 06-40 84, angefordert werden.

Nach der Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen kommen für eine Förderung nur solche Studierende in Betracht, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen und seit mindestens zwei Jahren mit erstem Wohnsitz in Leverkusen gemeldet sind. In Ausnahmefällen, in denen der Studierende den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen muß, kann die Studienbeihilfe gezahlt werden, wenn der Betreffende bis zum Studienbeginn mindestens zwei Jahre in Leverkusen den Hauptwohnsitz geführt hat. Für die Notwendigkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Studienort ist ein Nachweis zu erbringen.

Studienanfänger können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind bis spätestens 15. August mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen (siehe oben) entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 19.06.2000
Bildung
Hauptseite     Nachrichten     Anmerkungen

Letzte Änderungen: 19.06.2000