Stadtplan Leverkusen


Jugendschutzkontrollen werden wieder verstärkt


Aus Gründen der Gefahrenabwehr und Vorsorge werden zukünftig im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei Leverkusen, dem Fachbereich Recht und Ordnung und dem Fachbereich Jugend wieder verstärkt Jugendschutzkontrollen in Leverkusener Gaststätten, Spielhallen und Discotheken, aber auch beim Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche, durchgeführt.

Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gehören zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend verdeutlichen den Auftrag des Staates und der Gesellschaft, Eltern und Erzieher in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und das Recht des Kindes auf Erziehung zu sichern. Diese Bestimmungen wollen nicht junge Menschen bestrafen, sondern wenden sich zunächst an den Erwachsenen. Sie wollen ihn anzuhalten, nachteilige Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen abzuwenden.

Mit dem Jugendschutzgesetz sollen alle Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt werden. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Kindern und Jugendlichen. Im Sinne des Gesetzes sind Kinder alle Minderjährigen unter 14 Jahren. Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Folgende wichtigsten Regelungen sind hierin enthalten: Probleme bestehen aus jugendschutzrechtlicher Sicht in Leverkusen auch beim Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche – insbesondere in der Nähe von Schulen – und bei den Treffpunkten von Jugendlichen an Kinderspielplätzen im Stadtgebiet. Auch in diesen Bereichen wird die Überwachung durch die Polizei und den Fachbereich Recht und Ordnung intensiviert. Das Jugendschutzgesetz appelliert zunächst an die Einsicht und die Vernunft der Geschäftsleute und Veranstalter. Sollten dennoch bei Kontrollen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Bestimmungen festgestellt werden, so müssen die Gewerbetreibenden mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 11.05.2000
Jugend
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Letzte Änderungen: 12.05.2000