Beschleunigungsgesetz bringt den Bau der neuen Rheinbrücke etwas näher


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 17.12.2014 // Quelle: Helmut Nowak MdB

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Helmut Nowak begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Novelle des Bundesfernstraßengesetzes.

„Mit dem Beschleunigungsgesetz rückt der Bau der neuen Rheinbrücke, für den ich mich bereits seit langem einsetze, etwas näher. Gleichzeitig bleiben die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erhalten. Bei Rechtsstreitigkeiten ist jedoch als einzige Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Damit ändert sich im Grundsatz nichts. Auch bisher lag die endgültige Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht, das jede Entscheidung einer vorherigen Instanz revidieren konnte.

Für die Leverkusenerinnen und Leverkusener sowie die gesamte Region ist die Entscheidung aus Berlin kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht. Die Substanz der Rheinbrücke ist so stark belastet, dass der Neubau so schnell wie möglich notwendig wird. Jeden Tag, den wir dabei gewinnen, bringt uns der neuen Brücke näher. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan wird mit dem Bau der Brücke 2017 begonnen, der erste Teil soll 2020 fertig sein. Im Frühjahr kommenden Jahres soll der Entwurf für den Neubau der Brücke vorliegen.“


Die Sicht der Bundesregierung:
Bundesregierung will schnellere Neubauplanung für Rheinbrücke beschließen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch (17.12.2014) eine von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzesänderung beschlossen, mit der die Neubauplanung der Rheinbrücke Leverkusen beschleunigt wird. Bei möglichen Klagen wird es mit dem Bundesverwaltungsgericht dann nur noch eine anstatt der sonst üblichen zwei Gerichtsinstanzen geben. Der umfassende Rechtsschutz bleibt gewährleistet. Die Beteiligung der Bürger bleibt erhalten.

Wegen gravierender Schäden an der Rheinbrücke Leverkusen (über 120 000 Kfz täglich, davon knapp 20. 000 Lkw) ist ein Ersatzneubau dringend erforderlich. Die neue Brücke muss im Zusammenhang mit dem Ausbau der Strecke A1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen errichtet werden. Der Bund hat dem Land NRW am 5. Dezember 2012 einen Planungsauftrag für den 8-streifigen Ausbau erteilt. Zur Planungsbeschleunigung wird das Projekt nun in die Anlage zum Bundesfernstraßengesetz aufgenommen, in der die Bundesfernstraßenvorhaben aufgelistet sind, die dem Bundesverwaltungsgericht als einzige Gerichtsinstanz zugewiesen sind.

Zitat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
„Die A1 ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen in Deutschland. Die marode Rheinbrücke Leverkusen ist ein Nadelöhr. Sie muss schnellstmöglich ersetzt werden. Mit der Gesetzesänderung konzentrieren wir den Klageweg auf eine Instanz. Dadurch beschleunigen wir das Planungsverfahren um ein bis eineinhalb Jahre.“

Minister Dobrindt hat ein „Sonderprogramm Brückenmodernisierung“ aufgelegt. Volumen: Mehr als 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015-2017. Es enthält Maßnahmen, die jeweils mehr als 5 Mio. € kosten. ‎In NRW werden zum Beispiel die Rheinbrücke Leverkusen und die Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp‎ angepackt.

Zitat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
„Die Infrastruktur ist das zentrale Nervensystem unseres Landes. Brücken sind die sensibelsten Punkte. Ich habe deshalb ein Sonderprogramm zur Sanierung der Brücken aufgelegt: Bis 2017 werden mehr als 1 Milliarde Euro in die Brücken investiert.“
Text des Bundesfernstraßengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/. In der angesprochenen Anlage sind bereits vor der Änderung 57 Autobahnen und Bundesstraßen aufgeführt u.a. die A 3 Köln-Dellbrück – Leverkusen.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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