Hundezählung: Alle 82.100 Leverkusener Haushalte werden aufgesucht


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 22.03.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Schon zum dritten Mal wird in Leverkusener Haushalten abgefragt, ob ein Hund dazu gehört. Erstmalig hat die Stadt Leverkusen diese sogenannte „Hundebestandsaufnahme“ im Jahr 2003 durchgeführt. Alle Leverkusener Haushalte wurden damals im Auftrag der Stadt Leverkusen befragt. Das Ergebnis: Ein „Mehr“ an Hunden von immerhin knapp 20 Prozent. Das führte bei der Kämmerei ab 2004 zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro. 2009 wurden ca. 30 Prozent aller Haushalte noch einmal stichprobenartig befragt. Das brachte abermals einen Zuwachs der angemeldeten Hunde von rund 10 Prozent. Aktuell sind in Leverkusen knapp 6.900 Hunde angemeldet.

Jetzt steht wieder eine generelle Bestandsaufnahme durch die Firma „Springer Kommunale Dienste GmbH Düren“ an. Durch die möglichst vollständige Erfassung der gehaltenen Hunde soll auch die Steuergerechtigkeit erreicht werden. Als steuererhebende Behörde ist die Stadt Leverkusen nach § 85 Abgabenordnung (Besteuerungsgrundsätze) gehalten „…die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.“

Das heißt, alle ca. 82.100 Leverkusener Haushalte werden zwischen dem 9. April und dem 13. Juli gebeten, Fragen nach einer etwaigen Hundehaltung, der Anzahl der gehaltenen Hunde, dem Beginn der Hundehaltung, Rasse und Alter des Hundes bzw. der Hunde zu beantworten. Wenn niemand angetroffen wird, wird ein Merkblatt mit entsprechender Information hinterlegt.

Die Teilnahme an der Befragung der Firma „Springer Kommunale Dienste GmbH Düren“ ist freiwillig. Es besteht keine Auskunftspflicht. Im Zweifelsfall ist die Stadt aber im Anschluss an die allgemeine Befragung berechtigt, unklare Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln.

Wenn ein Hund gehalten wird, ohne angemeldet zu sein, ist eine Nachversteuerung bis zu 10 Jahren möglich, und es wird außerdem ein Steuerzuschlag von 10 Prozent der festgesetzten Hundesteuer erhoben. Wird im Rahmen der jetzt anstehenden Befragung eine Hundehaltung durch Selbstanzeige zur Kenntnis gebracht, muss nicht noch ein zusätzliches Bußgeld bezahlt werden.

Die Hundesteuer beträgt für einen Hund pro Jahr 156,00 Euro, ab zwei Hunden werden 264,00 Euro je Hund und Jahr erhoben. Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII erhalten eine Steuerermäßigung von 75 Prozent. Hilflose Personen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen B, aG, H, BI oder RF können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Für Kampfhunde gelten die normalen Steuersätze. Allerdings besteht hier eine Genehmigungs- und Anzeigepflicht beim Fachbereich Recht und Ordnung.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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