Rettungshubschrauber auf den Kurtekotten?

Kölner Stadtdirektor beauftragt aktuelle gutachterliche Bewertung zur Eignung

Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 06.03.2018 // Quelle: Stadt Köln

Der Kölner Stadtdirektor Dr. Stephan Keller wird kurzfristig eine aktuelle gutachterliche Bewertung zur flugrechtlichen und flugtechnischen Eignung von drei ausgesuchten Alternativstandorten zur Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg extern in Auftrag geben. Darüber informierte jetzt die Verwaltung den Gesundheitsausschuss und die Kölner Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk.

Im Mittelpunkt der gutachterlichen Bewertung soll die Eignung der Standorte Flughafen Köln/Bonn, LSC Kurtekotten und Klinikum Merheim stehen. Auf der Basis dieser Bewertung soll ein Ergebnisbericht erstellt werden, auf dessen Grundlage eine fundierte Prognose hinsichtlich der flugrechtlichen Eignung der drei Alternativstandorte möglich wird. Die gutachterliche Bewertung soll innerhalb von drei Monaten nach der Auftragsvergabe vorliegen.

Seit 2004 projektiert die Verwaltung die Stationierung der beiden Rettungshubschrauber "Christoph 3" und "Christoph Rheinland". Der vorherige Standort am Klinikum Merheim entsprach damals bereits nicht mehr den luftrechtlichen Sicherheitsanforderungen. Als geeignetester neuer Standort ging im Jahr 2005 nach der Prüfung von 23 Alternativvorschlägen der Kalkberg hervor. Im Jahr 2008 wurde die luftfahrtrechliche Genehmigung für den Betrieb auf dem Kalkberg erteilt. Zu den damals geprüften Standorten gehörten auch die Standorte Kurtekotten und Klinikum Merheim.

Der Standort Kurtekotten erhielt damals positive Bewertungen bei den Kriterien Baugrundtragfähigkeit, Verfügbarkeit und Genehmigungsfähigkeit, eine sehr schlechte Bewertung bei der Lagegunst und eine negative Tendenz bei den Kriterien Lärmschutz, zeitliche Realisierbarkeit und Kosten. Der Standort Klinikum Merheim erhielt sehr negative Bewertungen bei der Verfügbarkeit, Lärmschutz und Kosten, sowie negative Tendenzbewertung bei den Themen Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realisierbarkeit, Lagegunst und Genehmigungsfähigkeit. Beim Flughafen Köln/Bonn müsste nach Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftaufsicht ein völlig neues Plan- und Genehmigungsverfahren eingeleitet werden und wird außerdem in der Lagegunst sehr negativ bewertet. Eine Genehmigungsfähigkeit, die zeitliche Realisierbarkeit einer endgültigen Station dort, Kosten und der Lärmschutz erhielten tendenziell negative Bewertungen. Uneingeschränkt positiv wurde die Baugrundtragfähigkeit bewertet. Diese Bewertungen wurden den Ratsgremien im November vergangenen Jahres zur Information vorgelegt.

Für die inzwischen fast fertiggestellte Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg wurde im Dezember 2015 ein Baustopp verhängt, da es zu Setzungen einer Ecke des Hangargebäudes gekommen ist. Der damals beauftragte Gutachter stellte neben der Ursache für die Setzung auch Standsicherheitsdefizite in Teilbereichen der Böschungen fest. Um diese Defizite zu beseitigen, wird seitdem ein Stabilisierungskonzept für das Haldengelände umgesetzt. Derzeit wird der Rettungshubschrauber-Einsatz provisorisch vom Gelände des Flughafen Köln/Bonn aus betrieben.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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