Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 16.01.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Alle vier Jahre sind neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln zu wählen. Für dieses Ehrenamt sucht der Fachbereich Kinder und Jugend Persönlichkeiten, die im Jahr 2018 das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und in Leverkusen wohnen.

Wer sich als Jugendschöffe beim Amtsgericht oder Landgericht zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Fachbereich Kinder und Jugend in die Liste eintragen lassen. Die Angaben für den Eintrag in die Liste können schriftlich, auch per Mail, erfolgen. Dazu sind folgende Daten zu übermitteln: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und für welchen Zeitraum bereits eine Tätigkeit als Schöffe/Schöffin erfolgte. Die Bewerber/innen müssen darüber hinaus angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen.

Anschrift: Fachbereich Kinder und Jugend, Frau Heike Matthias, Goetheplatz 1 - 4, 51379 Leverkusen, E-Mail: heike.matthias@stadt.leverkusen.de


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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