Urteil zur Rheinbrücke: Oberbürgermeister Uwe Richrath begrüßt Rechtssicherheit


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 11.10.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Rheinbrücke bestandskräftig ist. Die Klagen wurden abgewiesen.

Oberbürgermeister Uwe Richrath begrüßte die Entscheidung:
„Ich bin froh, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun vorliegt. Was den Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke anbetrifft, besteht nun Rechtssicherheit. Das Gericht hat auch festgestellt, dass das Emissionsschutz- und Entsorgungskonzept für die Bauarbeiten im Deponiebereich von Vorsicht geprägt und geeignet ist, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Ich hoffe, dass der Zeitplan zum Neubau der Rheinbrücke eingehalten werden kann. Eine mögliche Sperrung der Brücke hätte für den Verkehr in und um Leverkusen katastrophale Auswirkungen – davon konnte man sich ja bereits in den letzten Tagen überzeugen. Gleichwohl fordere ich für den Abschnitt der A1 Richtung Autobahnkreuz Leverkusen weiterhin konsequent eine Neubaulösung „Tunnel statt Stelze“.“


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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