Bewohnerparken in Opladen


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 30.06.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat vor wenigen Tagen die neuen Parkausweise für den Bezirk H versandt, da die alten Parkausweise zum 30.06.17 abgelaufen sind. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Der Bezirk H umfasst folgende Straßen:

Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120
Am Abtshof
An St. Remigius
Auestraße
Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27
Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77
Fürstenbergplatz
Fürstenbergstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17 u n d 14 - 34a und 21 – 41
Gerichtsstraße
Günther-Weisenborn-Straße
In der Höhle
Kantstraße
Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31
Kämpchenstraße
Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53
Lessingstraße
Münzstraße
Rat-Deycks-Straße
Schöllerstraße


Alle Bewohner, die in diesem Bezirk wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden. Die Bewohner des Bezirkes H müssen ab dem 01.07.2017 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird. Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter 0214 - 406 - 36 37, 0214 - 406 – 3696 sowie 0214 - 406 - 3632.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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