Winterdienst: Die Technischen Betriebe sind vorbereitet


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 07.11.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Für die diesjährige Wintersaison haben sich die Technischen Betriebe umfassend vorbereitet, um für freie Fahrt auf Straßen der Stadt zu sorgen. Sobald Schneefall oder Glätte zu erwarten sind, stehen die Mitarbeiter der Technischen Betriebe in Rufbereitschaft, um die verkehrswichtigen Straßen und Radwege von Schnee und Eis zu befreien und arbeiten dafür, wenn nötig, auch im Schichtbetrieb. Insgesamt rd. 2.500 Tonnen an Streusalz sind eingelagert, weitere 1.500 Tonnen sind auf Abruf lieferbar, um Engpässe zu vermeiden.

Bei Wintereinbruch werden die verkehrswichtigen Straßen und Radwege von bis zu neun großen und fünf kleinen Räum- und Streufahrzeugen geräumt und gestreut. Priorität haben dabei wie bisher die Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen, die mit Buslinien belegt sind und Straßen, die aufgrund von Steigung und Verkehrsbedeutung besonders wintergefährdet sind.

Zur Prävention bei vorhergesagten Winterdienstereignissen wie Reif, überfrierender Nässe, Schneematsch und Eisglätte, wird überdies Sole bzw. Feuchtsalz (Streusalz mit einem bis zu dreißigprozentigen Soleanteil) in den frühen Abendstunden des Vortages aufgebracht. Sole (Salzlösung) ermöglicht in vielen Fällen die erforderliche Glätteverhinderung mit minimalem Salzeinsatz.

Nachrangige Straßen können erst später bedient werden. Bei vielen im Rheinland typischen kurzen Wintereinbrüchen muss hier nach wie vor ein Einsatz ganz entfallen.

Der Winterdienst ist eine hochspezialisierte Gemeinschaftsleistung. Die TBL erhalten hierzu Unterstützung durch Straßenwetterinformationen des beauftragten Dienstleisters METEOGROUP, von drei im Stadtgebiet installierten Glättemeldeanlagen und moderner Fahrzeugtechnik, die die TBL bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes und der optimalen Streumenge für die Winterdiensteinsätze unterstützen.

Für das Räumen und Streuen der Gehwege sind die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer zuständig. Die Verkehrssicherheit muss an Werktagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr morgens hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht.

Hierbei ist zu beachten, dass der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder wo dies nicht möglich ist auf dem Fahrbahnrand so zu lagern ist, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Straßenrinnen, Einläufe in die Kanalisation und Hydranten, sind von Ablagerungen freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden.

Für die kommenden Winterdiensteinsätze bitten die TBL die Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensteinsätze auf Straßen und Radwegen. Weitergehende Informationen zu den Pflichten der Einzelnen und zum Winterdienst im Allgemeinen können auf der Homepage der TBL, www. tbl-leverkusen.de, nachgelesen werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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