Bezirksregierung Köln lehnt Antrag der Gebr. Wiedenhoff GmbH ab


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 16.08.2016 // Quelle: Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Köln hat heute den eigenwirtschaftlichen Antrag auf Genehmigung von Linienverkehre der Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH (KGW GmbH) abgelehnt.

Am 19. September 2015 hatte der Rheinisch-Bergische Kreis im EU-Amtsblatt eine Vorabbekanntmachung veröffentlicht. Darin informierte der Kreis, dass er und die Stadt Leverkusen die Direktvergabe des Auftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Liniennetz „Leverkusen/Rheinisch-Bergischer Kreis“ an den bisherigen Dienstleister wupsi GmbH vergeben wird. Daraufhin hat die KGW GmbH bei der Bezirksregierung Köln einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Antrag auf Genehmigung der in der Bekanntmachung genannten Linien gestellt. Da es sich hierbei um eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge handelt, kann eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Beförderung der Fahrgäste im ÖPNV dauerhaft gewährleistet ist. Da dies nach dem Ergebnis eines unabhängigen Gutachtens nicht sichergestellt ist, musste die Bezirksregierung Köln den Antrag der KGW GmbH ablehnen.

Verkehrsleistungen im ÖPNV werden eigenwirtschaftlich erbracht, wenn deren Kosten mit den im Personenbeförderungsgesetz genannten Finanzierungsmitteln wie beispielsweise Beförderungserlöse, Werbeeinnahmen etc. abgedeckt werden. Im Gegensatz dazu handelt es sich um gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen, wenn das Verkehrsunternehmen zusätzlich öffentliche Zuschüsse erhält.

Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass eigenwirtschaftliche Leistungen den Vorrang vor gemein-wirtschaftlichen Leistungen haben, um so Zuschüsse der öffentlichen Hand einsparen zu können.

Da bislang die wupsi GmbH das Liniennetz mit sehr hohen Defiziten betrieben hat, die mit Geldern des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Leverkusen ausgeglichen werden mussten, bestehen Zweifel, ob das neue Verkehrsunternehmen KGW GmbH die Verkehrsleistungen für die Dauer von 10 Jahren tatsächlich eigenwirtschaftlich fahren kann. Es handelt sich um rund 9,3 Millionen Jahres-Fahrplan-Kilometer, die das Busunternehmen erbringen muss. Zudem müssen für die Übernahme dieses Liniennetzes zunächst erhebliche Investitionen vorgenommen werden – unter anderem für die Beschaffung von Bussen. Diese Bedenken wurden im durchgeführten Anhörungsverfahren von Seiten der Gebietskörperschaften und anderen Trägern öffentlicher Belange geteilt.

Nach Aufforderung durch die Bezirksregierung Köln hat die KGW GmbH eine wirtschaftliche Prognose über die eigenwirtschaftliche Erbringung des Liniennetzes durch eine Unternehmensberatung erstellen lassen. Eine daraufhin von der Bezirksregierung beauftragte unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat diese Untersuchung überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgenommene Kalkulation in Teilbereichen nicht ausreicht. Sie veranschlagt für mehrere Funktionsbereiche deutlich höhere Kosten und prognostiziert, dass die Einnahmen nicht ausreichen werden, um eine Kostendeckung zu erzielen und eine Eigenwirtschaftlichkeit für die Dauer der 10 Jahre sicherzustellen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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