Panoramafreiheit bleibt bei uns in Deutschland wie sie ist


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 09.07.2015 // Quelle: Axel Voss

Bei der heutigen Abstimmung über den Bericht zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts hat das Europäische Parlament eine breit unterstützte Kompromisslösung gefunden.

„Die Empfehlungen, die das Parlament mit diesem Bericht an die EU-Kommission gibt, kommen Künstlern, Autoren, Urhebern, Verwertern und den Verbrauchern gleichermaßen entgegen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist, dass wir die nationalen Regelungen zur Panoramafreiheit erhalten konnten“, erläutert der Europaabgeordnete Axel Voss nach der Sitzung des Parlaments in Straßburg.

Das gegenwärtig geltende EU-Urheberrecht überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. Eine Änderung dieser bestehenden Regelung wurde mit der heutigen Entscheidung abgelehnt.

„Es bleibt in Deutschland wie bisher erlaubt, Bilder, Fotografien und Videos von Werken an öffentlichen Orten ohne Einwilligung der Urheber weiter zu verwenden, für Privatpersonen wie für Berufsfotografen, Journalisten und andere Berufsgruppen. Hierfür hat sich insbesondere die CDU/CSU-Gruppe stark gemacht“, führt Voss, der stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses ist, aus.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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